Zürcher entscheiden über Teil-Privatisierung der Wasserversorgung
Die Regierung und die bürgerliche Kantonsratsmehrheit wollen dies Privaten teilweise erlauben - sehr zum Missfallen der Linken.
Im Kanton Zürich kommt am 10. Februar eine besonders umstrittene Vorlage zur Abstimmung: Es geht um die Frage, wer die Wasserversorgung betreiben darf. Die Regierung und die bürgerliche Kantonsratsmehrheit wollen dies Privaten teilweise erlauben - sehr zum Missfallen der Linken. Sie befürchten, dass Konzerne Profit aus dem Trinkwasser schlagen könnten.
Für Regierungsrat Markus Kägi (SVP) birgt das neue Wassergesetz, über das die Zürcherinnen und Zürcher entscheiden müssen, kaum Sprengstoff. Ins Gesetz werde nur geschrieben, was in der Realität bereits existiere. Schon heute sei die Trinkwasserversorgung teilweise in der Hand von Privaten oder Genossenschaften.
Neu soll im Gesetz stehen, dass sich Private an der Wasserversorgung beteiligen können. Allerdings dürfen sie nicht mehr als die Hälfte des Kapitals und nicht mehr als ein Drittel der Stimmrechte besitzen. Die Kontrolle soll nach wie vor bei den Gemeinden bleiben. Gewinn darf mit dem Wasser zudem keiner gemacht werden.
Das neue Gesetz bringe deshalb keineswegs einen «Ausverkauf der Wasserversorgung», sagte Kägi bei der Medienkonferenz zur Abstimmung. Diese Angst sei unbegründet, die Argumentation der Gegner unsachlich.
Profitdenken bei der Wasserversorgung
Die Gegner aus linken und grünen Kreisen finden ihre Angst keineswegs unbegründet. Die direkte Ausschüttung von Gewinnen sei zwar verboten. Dieses Verbot lasse sich mit indirekten Ausschüttungen aber leicht umgehen. Möglichkeiten dafür seien Miet-, Outsourcing- und Investitionsverträge oder auch das Gründen von Mischfirmen mit liberalisierten Teilen.
Sie befürchten deshalb, dass Grossfirmen und Anlagefonds bald in die Wasserversorgung der Zürcher Gemeinden einsteigen könnten. Profitinteressen seien beim Wasser aber sehr gefährlich. Für sie gehört die Wasserversorgung für alle Zeiten in die öffentliche Hand.
Die Teil-Privatisierung der Wasserversorgung ist aber nicht der einzige Grund, weshalb Linke und Grüne gegen das bürgerlich geprägte Gesetz sind. Das Wassergesetz schade in dieser Form der Natur, weil Renaturierungen erschwert statt gefördert würden. Zudem würden private Uferbesitzer am Zürichsee noch mehr Privilegien erhalten.
Hundehalter von der Leine lassen
Bei der zweiten Vorlage geht es um die Frage, ob die Zürcher Hundehalter von der Leine gelassen werden oder nicht. Die Stimmberechtigten entscheiden, ob die Besitzer von «grossen und massigen» Hunden weiterhin einen Kurs besuchen müssen.
Die Mehrheit des Kantonsrats entschied im vergangenen Jahr, diese Kurse komplett zu streichen, weil sie bei grossem Aufwand nur wenig brächten. Sehr zum Missfallen der Ratsminderheit, die das Behördenreferendum ergriff, weshalb die Vorlage vors Volk kommt.
Der Regierungsrat ist derselben Meinung wie die Minderheit und hält nichts davon, die Kurse komplett abzuschaffen. Jeder Hund habe es verdient, dass sein Halter wenigstens ein Minimum über ihn wisse. Die Kurse hätten eine präventive Wirkung und seien sehr nützlich.
Überarbeiten will er die Kurse trotzdem: Er stellt in Aussicht, sie neu zu gestalten. Künftig sollen sie für alle obligatorisch sein - nicht mehr nur für Halter von «grossen und massigen» Hunden. Schliesslich gebe es heute mehr Vorfälle mit «kleinen und frechen» Exemplaren. Im Gegenzug sollen die Kurse aber nicht mehr 14 sondern nur noch 8 Lektionen dauern. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Zürcher am 10. Februar die Kurse nicht ganz abschaffen.
Auch ohne obligatorische Kurse für «grosse und massige» Hunde hätte Zürich aber noch eines der härteren Hundegesetze der Schweiz. Es wurde nach dem Todesfall von Oberglatt im Jahr 2005 verschärft. Damals hatten drei Pitbulls einen sechsjährigen Knaben tot gebissen.
Seither dürfen im Kanton Zürich keine Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential mehr gehalten oder gezüchtet werden. Seit 2010 existiert eine Liste mit verbotenen Rassen. Darauf sind etwa Pitbulls und Bullterrier. Verboten sind auch Mischlinge, die mindestens 10 Prozent Blutanteil solcher Rassen in sich tragen.