Aargauer Gemeinden bleiben für Ukraine-Flüchtlinge zuständig
Im Kanton Aargau hat der Grosse Rat der Anpassung des Sozialhilfe- und Präventionsgestzes betreffend Kriegsflüchtlinge mit Schutzstatus S zugestimmt.
Der Grosse Rat hat am Dienstag, 16. Mai 2023, mit 120 zu 8 Stimmen der entsprechenden Anpassung des kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes zugestimmt.
Die Regelung knüpft an die geltende Zuständigkeit der Gemeinden für vorläufig aufgenommene Personen sowie für Flüchtlinge an.
Die vom Regierungsrat im April 2022 erlassene Sonderverordnung ist jedoch auf zwei Jahre befristet und kann nicht verlängert werden.
Durch die neuen Bestimmungen wird eine Gesetzeslücke geschlossen
Die Gemeinden sind demnach zuständig für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Schutzstatus S.
Geregelt ist unter anderem auch die Zuweisung an die Gemeinden und deren Aufnahmepflicht sowie die Ausrichtung der Sozialhilfe.
Diese Bestimmungen werden im kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsgesetz verankert, um die Gesetzeslücke zu schliessen.
Das revidierte Gesetz soll am 1. April 2024 in Kraft treten.