FDP AG: APK-Massnahmen kommen weder zu früh noch zu spät
Der Grosse Rat Aargau wird am 29. August 2023 über die berufliche Vorsorge beraten. Das Leistungsniveau soll durch verschiedene Massnahmen aufgefangen werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die steigende Lebenserwartung sowie unruhige Kapitalmärkte belasten die Pensionskassen.
- Die Aargauer Regierung nahm eine umfassende Auslegeordnung der beruflichen Vorsorge vor.
- Ziel ist es, eine weitere Senkung der Rentenhöhe zu verhindern.
Sowohl die längere Lebenserwartung als auch die instabilen Kapitalmärkte haben negative Auswirkungen auf die Pensionskassen – auch auf die Aargauische Pensionskasse (APK) der Aargauer Staatsangestellten. Während bis zum Jahr 2018 eine Person in Rente rund 65 Prozent des früheren Lohnes erhielt (Pensionskasse und AHV), droht für das Jahr 2024 eine Senkung auf 55 Prozent.
Damit werde das aus der Bundesverfassung abgeleitete Vorsorgeziel von 60 Prozent aus der ersten Säule (AHV) und der zweiten Säule (Pensionskasse) im Durchschnitt nicht mehr erreicht, hält der Regierungsrat fest. Deshalb schlägt er ein Massnahmen-Paket vor. Ziel ist, weitere Senkung der Rentenhöhe zu verhindern, und dass die 60 Prozent erhalten bleiben.
FDP: «Ein logischer Schritt, beim Arbeitgeber anzuklopfen»
Am 29. August wird der Grosse Rat über das Pensionskassendekret beraten. Nau.ch hat sich mit den Grünen, den Grünliberalen und der SVP über die Ziele des Regierungsrats unterhalten. Auch Adrian Meier von der FDP Aargau hat eine Stellungnahme zu diesem Thema gegenüber Nau.ch bezogen.
Nau.ch: Das planmässige Leistungsniveau der Aargauischen Pensionskasse fällt ab dem Jahr 2024 auf nur noch 55 %. Bis zum Jahr 2018 betrug dieses noch 65 %. Kommt das Massnahmen-Paket der «Sicherung beruflicher Vorsorge» des Regierungsrats zu spät?
Adrian Meier: Die Aargauische Pensionskasse hat seit letztem Jahr aus eigener Kraft versucht, das planmässige Leistungsziel von 60 % mit freiwilligen Reserven aufzufangen. Leider reichen, trotz der Ausfinanzierung der APK im Jahr 2008 mit einer Milliarde Franken, die Reserven bei weitem nicht. Deshalb ist es aus Sicht der Pensionskasse der logische Schritt, beim Arbeitgeber anzuklopfen und um ein Massnahmen-Paket anzufragen.
Beim Staat geht das einfach, da sich die Refinanzierung für das benötigte Geld wesentlich einfacher als für ein KMU in der Privatwirtschaft gestaltet. Das Massnahmen-Paket kommt also weder zu früh noch zu spät, es ist vielmehr aussergewöhnlich. In der Privatwirtschaft gibt es solche Massnahmen – wie beispielsweise eine zu 100 % vom Arbeitgeber finanzierte Einmaleinlage – äusserst selten.
Nau.ch: Mit der Änderung des Pensionskassendekrets soll ein Leistungsziel von 60 % des versicherten Lohns erreicht werden. Ist ein Leistungsziel von 65 % nun ausgeschlossen?
Adrian Meier: Bei einer überdurchschnittlichen Entwicklung der Aargauischen Pensionskasse ist theoretisch ein Leistungsziel von 65 % mit der Finanzierung aus eigenen Reserven weiterhin möglich. Mit der Änderung des Pensionskassendekrets wird einzig eine Verpflichtung für den Kanton beschlossen, für ein Leistungsziel von 60 % besorgt zu sein. Zu beachten gilt, dass sämtliche Verpflichtungen, welcher der Kanton eingeht, voll zulasten der Steuerzahler gehen.
Nau.ch: Eine der Massnahmen ist auch die Reduktion des Koordinationsabzugs. Wie wirkt sich diese Anpassung auf die Löhne der Arbeitnehmenden aus?
Adrian Meier: Der versicherte Lohn erhöht sich. Das heisst, die Angestellten profitieren von einem höheren Altersguthaben bei der Pensionierung oder im Falle einer Invalidität von einer verbesserten Rente und im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen höhere Renten- oder Kapitalleistungen.
Da der Kanton als Arbeitgeber rund 60 % der Pensionskassenbeiträge finanziert, sinkt der Nettolohn für die Angestellten in sehr bescheidenem Umfang. In der Privatwirtschaft mit einer paritätischen Finanzierung, also die Arbeitgeberin wie auch die Arbeitnehmerin leisten jeweils 50 % der Beiträge, wären die Auswirkungen selbstverständlich gravierender.
Nau.ch: Kann der Kanton mit Reduzierung des Nettolohns ein konkurrenzfähiger Arbeitgeber bleiben?
Adrian Meier: Der Kanton Aargau bleibt unabhängig vom Ausgang dieser Botschaft ein sehr attraktiver Arbeitgeber. Das zeigt die tiefe Fluktuationsrate, die sehr gut ausgebauten Lohnnebenleistungen und im Verhältnis zur Privatwirtschaft überdurchschnittlichen Löhne.
Nau.ch: Um das planmässige Leistungsniveau von 60 % zu erreichen, soll eine Einmaleinlage für Versicherte im Alter 50+ geleistet werden. Weshalb ist die Massnahme bei dieser Altersgrenze wichtig?
Adrian Meier: Das vorhandene Altersguthaben steigt mit der Einmaleinlage und federt die Senkung des Umwandlungssatzes ab. Damit kann das Leistungsniveau von 60 % gehalten werden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Einmaleinlage auch effektiv verrentet wird.
Wenn also ein Kantonsangestellter die Einmaleinlage sich bei der Pensionierung als Kapital auszahlen lässt, erreicht die versicherte Person das Leistungsniveau nicht. Deshalb ist es wichtig, dass diese Bedingung aufgenommen wird.
Zur Person
Adrian Meier ist 33- jährig, wohnt in Menziken AG und ist selbstständiger Versicherungsbroker. Er ist in fester Partnerschaft und hat zwei kleine Kinder. Seiner Familie widmet er einen Grossteil seiner Freizeit. Er ist oft in den Bergen, beim Wandern oder Skifahren. In einer geselligen Runde klopft er auch gerne einen Jass.