Mit einer alternativen Schutzkonzeption in der Teilrevision zu den kommunalen Kulturschutzobjekten nimmt Aarau die Grundeigentümer in die Pflicht.
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Blick in Richtung Altstadt Aarau. - Nau.ch / Chantal Siegenthaler
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Wie die Stadt Aarau schreibt, wurde die Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung am 18. Dezember 2019 vom Regierungsrat genehmigt.

Bereits im Mai 2018 hatte der Stadtrat beschlossen, die Paragrafen 36 und 37 in der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) zu den kommunalen Kulturschutzobjekten von der Genehmigung auszukoppeln.

Nun liegen die entsprechenden Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung und kantonalen Vorprüfung vor.

Alternative Schutzkonzeption für kommunale Kulturschutzobjekte

Der Stadtrat verabschiedete an seiner Sitzung vom 1. Juli 2024 die Teilrevision Nutzungsplanung zu den kommunalen Kulturschutzobjekten zuhanden der öffentlichen Mitwirkung und kantonalen Vorprüfung.

Mit der Teilrevision zu den kommunalen Kulturschutzobjekten wird die alternative Schutzkonzeption eingeführt und der Umgang mit den kommunalen Schutzobjekten grundeigentümerverbindlich in der Bau- und Nutzungsordnung festgesetzt.

Infoveranstaltung für die Bevölkerung am 17. September um 18:30 Uhr

Die Unterlagen für die Teilrevision Nutzungsplanung liegen vom 18. September bis 23. Oktober 2024 öffentlich im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf und können dort während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Die Unterlagen sind auch auf der Webseite der Gemeinde einsehbar.

Der Stadtrat lädt die Bevölkerung am Dienstag, 17. September 2024, um 18.30 Uhr zur Informations-Veranstaltung im Saal 4 des Kultur- und Kongresshauses, Schlossplatz 9, in Aarau ein.

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