Die Ortsplanungsrevision Münsingen wird zum dritten Mal aufgelegt
Von 10. Februar bis 14. März 2022 liegt die Nutzungsplanung der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 beim Gemeindehaus und online öffentlich auf.
Das Parlament der Gemeinde Münsingen hat am 9. November 2021 die Nutzungsplanung, Baureglement und Zonenpläne, der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 in drei Punkten geändert und mit sehr grosser Mehrheit beschlossen.
Auch der Umzonung der ZPP AC «Underrüti» wurde deutlich zugestimmt. Auf die Einzonung im Gebiet «Im Stock» sowie auf die Umzonung im Gebiet «Thalmatt» im Ortsteil Tägertschi hat das Parlament verzichtet.
Die Gemeinde bringt die beschlossenen Änderungen in einer dritten öffentlichen Auflage zur Kenntnis.
Die Akten liegen öffentlich und digital auf
Die Anpassungen gemäss den Parlamentsbeschlüssen sind in den Planungsinstrumenten umgesetzt. Gemäss Baugesetz sind den Betroffenen die Anpassungen zur Kenntnis zu bringen und Gelegenheit zur Einsprache zu geben.
Die Akten liegen vom 10. Februar 2022 bis 14. März 2022 bei der Abteilung Bau Münsingen öffentlich auf. Sämtliche Dokumente können auch auf der Website der Gemeinde eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind möglich
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind nur gegenüber den Änderungen möglich, die nach der zweiten Auflage vom September 2021 vorgenommen wurden. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Abteilung Bau einzureichen.
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Ohne Angabe des Vertreters der Einsprachegruppe wird die zu oberst genannte Person als Ansprechpartner angenommen.
Die Gemeinde behält sich vor, Einspracheverhandlungen durchzuführen. Über offene Einsprachen entscheidet das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Im Mai findet eine Volksabstimmung zum Grundordnung statt
Gegen die Beschlüsse des Parlaments haben rund 4 Prozent der Stimmbevölkerung das Referendum ergriffen. Die Bevölkerung entscheidet am 15. Mai 2022 an der Urne über die Grundordnung, Baureglement und Zonenpläne, und die Zone mit Planungspflicht, ZPP, AC «Underrüti».