Gemeindeversammlung fand in Wichtrach statt
66 Stimmberechtigte oder zwei Prozent von insgesamt 3253 Stimmberechtigten haben die Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2022 besucht.
Die Rechnung 2021 hat im Gesamthaushalt mit einem Ertragsüberschuss von 158‘363,18 Franken abgeschlossen. Dies entspricht einer deutlichen Besserstellung gegenüber dem Budget 2021. Im allgemeinen Haushalt führten Minderaufwände bei den Funktionen Bildung und tiefere Lastenausgleichszahlungen im Sozialbereich, Mehreinnahmen bei den Steuern und nicht realisierte Kursgewinne zum erfreulichen Resultat.
Die Rechnung 2021 wurde mit den vorgelegten Zahlen genehmigt. Der Gemeinderat hat den Startschuss für die Ortsplanungsrevision gegeben und stellte dazu eine siebenköpfige Spezialkommission mit Einbezug des Planungsbüros zusammen. In der Spezialkommission sind unter anderem auch vier Vertreter aus der Bevölkerung mit entsprechendem Fachwissen.
Der Verpflichtungskredit für das Projekt beläuft sich auf 264‘000 Franken und umfasst diverse Kosten wie die Planungsarbeiten, Spezialkommission, Gutachten, Verkehrswertschätzungen, Einspracheverhandlungen, Nebenkosten und eine Reserve. Der Verpflichtungskredit wurde von den Stimmberechtigten genehmigt. Für die Sanierung des Unterlaufs des Gansgrabenbaches, zwischen der Bahnlinie und der Autobahn A6, werden Gesamtkosten von 590‘000 Franken prognostiziert.
Komplette Überarbeitung nach vier Teilrevisionen
Der entsprechende Verpflichtungskredit wurde durch die Gemeindeversammlung bewilligt. Die Gemeindeordnung benötigte nach acht Jahren und vier Teilrevisionen eine komplette Überarbeitung. Im Rahmen der Mitwirkung äusserten sich ausschliesslich die Ortsparteien zu den Revisionsinhalten. Nebst der Anpassung der Finanzkompetenzen aufgrund der aktuellen Gemeindegrösse, erfolgte eine neue Strukturierung mit Angleichung an das Musterreglement sowie auch eine Modernisierung.
Die Revision beinhaltet unter anderem die Abschaffung der ständigen Kommissionen mit Ausnahme der Sozialbehörde. Dies ergab dann auch bei einem kleinen Teil der Stimmberechtigten eine längere Diskussion. Im Weiteren war auch die Wahl des Gemeindepräsidenten als eigenständiges Gremium, ohne, dass diese Person gleichzeitig als Gemeinderatsmitglied kandidieren muss Gegenstand der Revision.
Die Inkraftsetzung ist per 1. Januar 2023, sodass die Gemeindewahlen für die Legislatur ab 2024 nach neuem Recht erfolgen können. Die Amtsdauern der bisherigen Kommissionen enden am 31. Dezember 2022 mit der Aufhebung. Nach einem abgelehnten Antrag auf geheime Abstimmung und einem abgelehnten Antrag, dass die bisherigen ständigen Kommissionen beibehalten werden sollen, wurde der Totalrevision und der Inkraftsetzung von den anwesenden Stimmberechtigten mit grosser Mehrheit zugestimmt.
Erhöhung der Stellenetats Hauswartung
Das Reglement über Abstimmungen und Wahlen wird von der Neuauflage der Gemeindeordnung auch tangiert. Auch hier hat sich die Struktur verändert, weil der Abschnitt Gemeindeversammlung neu in die Gemeindeordnung transferiert wurde. Zudem wird das Gemeindepräsidium neu als eigenständiges Gremium gewählt.
Die Inkraftsetzung analog der Gemeindeordnung, per 1. Januar 2023, macht durchaus Sinn, so sind die wahlrechtlichen Bestimmungen für die Gemeindewahlen im Jahr 2023 ebenfalls gültig. Die Totalrevision sowie die Inkraftsetzung wurden genehmigt. Die Sekstufe 1 Wichtrach beantragte die Erhöhung der Stellenprozente für die Hausverwaltung.
Gegenüber den aktuellen Lohnkosten von 176‘900 Franken pro Kalenderjahr, erhöhen sich die Lohnkosten um circa 57‘500 Franken. Somit ist neu mit jährlich wiederkehrenden Kosten von 234‘400 Franken zu rechnen. Die Erhöhung der Stellenetats Hauswartung von aktuell 186 auf 238 Stellenprozent wurde beschlossen.
Unter dem Traktandum Verschiedenes verabschiedete der Gemeindepräsident seine Ratskollegin Stephanie Mohler. Infolge Wegzug aus der Gemeinde hatte sie per 30. Juni 2022 als Gemeinderätin demissioniert. Ihre Nachfolge tritt Sonja Gygax an, ebenfalls von der FDP.