Münsingen: USM kämpft in Deutschland vor Gericht
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (D) muss entscheiden, ob das Möbelsystem «USM Haller» Kunst ist und damit unter das Urheberrecht fällt.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Münsinger Möbelunternehmen «USM» kämpft in Deutschland vor Gericht.
- Grund dafür ist eine angebliche Urheberrechtsverletzung einer kleinen deutschen Firma.
- Bis ein Entscheid feststeht, kann es noch eine Weile dauern.
Die Firma «USM» aus dem bernischen Münsingen, bekannt für ihr Möbelsystem «USM Haller», hat das deutsche Unternehmen «konektra» verklagt. Der Grund? Sie behauptet, dass ihre Urheberrechte verletzt wurden.
Nun hat dazu ein weiterer Prozess vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe begonnen, wie die «Berner Zeitung» berichtet.
Kunst oder Technik?
Der Solothurner Architekt Fritz Haller entwarf in den 1960er Jahren das Möbelsystem «USM Haller». Es besteht aus glänzenden Stahlrahmen, Kugelverbindungen und bunten Tablaren. Sogar das Museum of Modern Art in New York stellt es aus.
Michael Johner, Geschäftsführer von «konektra», jedoch argumentiert laut «BZ», dass das System technisch sei, nicht kreativ. Er behauptet, dass es selbst eine Kopie des dänischen Möbelsystems «abstracta» sei.
Zuvor hatte «USM» «konektra» abgemahnt. Denn das Nürnberger Unternehmen, das «USM»-Ersatzteile anbietet, soll auch ganze Möbel samt Montageanleitungen verkauft haben.
Zwei Urteile widersprachen sich bereits
«USM» besteht auf dem Schutz des Urheberrechts. Das Landesgericht Düsseldorf stimmte 2020 zu, doch das Oberlandesgericht Düsseldorf sah die Sache anders. Es entschied, dass das Möbelsystem auf bereits bekannten Formen basiere und nicht Ausdruck der «freien kreativen Entscheidung» seiner Urheber sei.
Trotzdem kam das Gericht zum Schluss, dass «konektra» unlauteren Wettbewerb betreibt. Daraufhin legten beide Parteien Revision ein.
Entscheidung könnte sich noch hinziehen
Der Bundesgerichtshof wird seinen Entscheid in etwa einem Monat bekannt geben. Es ist jedoch wahrscheinlich, wie die «Berner Zeitung» schreibt, dass er keinen endgültigen Beschluss fällt, sondern den Fall aussetzt. Denn ein ähnlicher Fall liegt bereits beim Europäischen Gerichtshof vor.
Erst bei Beendigung dieses Prozesses würde der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wieder aktiv werden.