Uttigen erinnert an die Hundetaxe 2023
Wie die Gemeinde Uttigen informiert, haben alle Hundehalter die Steuern 2023 für ihren Hund zu entrichten. Änderungen in der Hundehaltung sind mitzuteilen.
Gemäss der kantonalen Gesetzgebung und der entsprechenden Verordnung auf Gemeindeebene muss für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August 2023 mindestens sechs Monate alt ist, eine Hundesteuer entrichtet werden.
Die Hundetaxe von 60 Franken wird jedem Hundehalter in Rechnung gestellt. Noch nicht registrierte Hunde oder der Verlust eines Tieres sind der Gemeindeverwaltung umgehend zu melden.
Für die Unterlassung der Meldepflicht oder Nichtzahlung der Hundetaxe gelten die Bestimmungen des kantonalen Gesetzes.