Kilchberg ZH: Rüge nach Zoff zwischen Pfarrteam und Kirchenpflege
Die reformierte Kirche Kilchberg kämpfte 2021 mit grossen Konflikten. Auch die Rekurskommision der Landeskirche konnte die Situation vorerst nicht entschärfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Konflikt innerhalb der Kirchgemeinde führte zu Entlassungen und Kündigungen.
- Die entlassenen Kirchenpfleger legten Rekurs ein, jedoch ohne entscheidenden Erfolg.
- Nach dem Rechtsstreit scheint sich die Lage in der reformierten Kirche zu beruhigen.
In den Jahren 2020 und 2021 plagte die Kirchgemeinde Kilchberg ein fieser Konflikt. Hauptthema dieses Konflikts sei die Führungskultur innerhalb der Kirche gewesen.
Schlussendlich halfen auch die zahlreichen Schlichtungsversuche diverser Kirchenorganen des Kantons Zürichs nicht weiter. Der Konflikt gipfelte in mehreren Entlassungen und Kündigungen, unter anderem ein beliebter Pfarrer, sowie sieben Rücktritte aus der Kirchenpflege.
Vier dieser Rücktritte fanden im Rahmen der Kirchgemeindeversammlung statt. Obwohl diese auf Ende Jahr gekündigt hatten, entschied der Zürcher Kirchenrat am 15. Dezember 2021 diese per sofort zu entlassen.
Der Kirchenrat argumentierte, «das Verhalten der rücktrittswilligen Kirchenpflegemitglieder lasse jeden Willen vermissen, als Amtspersonen pflichtgemäss die aufsichtsbehördlichen Anforderungen zu befolgen». Das berichtet die «Zürichsee-Zeitung».
Kirchenpfleger wehren sich
Die vier Kirchenpfleger legten gegen diesen Entscheid wiederum Rekurs ein. Laut den Kirchenpflegern handle es sich um eine zu dramatische Massnahme, zumal den Pflegern kein rechtliches Gehör gewährt wurde.
In diesem Punkt gab die Rekurskommision den Pflegern recht. Der Entscheid der Rekurskommision änderte jedoch nichts daran, dass die vier Pfleger per sofort entlassen wurden, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet.
«Aber wir haben Satisfaktion bekommen», sprach der ehemalige Präsident der Kirchenpflege, Peter Maier. Obschon das Urteil die Situation der Pfleger nicht verbessert, ist Peter Meier nicht entrüstet. Ihnen sei es nie um die finanzielle Entschädigung gegangen, wichtig sei die Anerkennung des Fehlverhaltens des Kirchenrats.
Lage beruhigt sich
Der Kirchenrat hat diese Entscheidung akzeptiert und zieht nicht vors Bundesgericht. Eine Pfarrstelle bleibt in der Kirchgemeinde zwar vakant, jedoch konnten die restlichen Stellen besetzt werden. In der Kirchgemeinde scheint vorerst Ruhe eingekehrt zu sein.