Obfelden

Obfelden fordert zum Rückschnitt von Bepflanzungen auf

Nau.ch Lokal
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Knonaueramt,

Wei die Gemeinde Obfelden mitteilt, werden die Grundeigentümer aufgefordert, Pflanzen entlang des öffentlichen Raumes zurückzuschneiden.

Gemeindehaus Obfelden.
Gemeindehaus Obfelden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Grundeigentümer sollen überprüfen, ob ihre Büsche und Sträucher in den öffentlichen Raum ragen und dort Fuss­gänger oder den Verkehr behindern.

Ent­lang von Strassen und öffentlichen Wegen gelten einige Vorschriften der kan­tonalen Verkehrserschliessungsverordnung.

Mauern und Einfriedungen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchti­gen.

Pflanzen, Äste und Blattwerk von Bäu­men und Sträuchern dürfen bis in eine Höhe von 4,5 Metern nicht über Strassen- und Weggrenzen hinausragen, bei Rad, Fuss- und Gehwegen bis in eine Höhe von 2,65 Metern.

Grundeigentümer sollen die Bestimmungen dauernd beachten

Morsche und dürre Bäume und Äste sind zu beseitigen, wenn sie auf die Strasse oder das Trottoir stürzen könnten.

Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Strassenverzweigungen und Aus­fahrten sind die erforderlichen Sicht­bereiche freizuhalten.

In diesen dürfen Pflanzen, Mauern und Einfriedungen eine Höhe von 0,8 Metern nicht überschrei­ten.

Die Grundeigentümer werden aufgefordert, diese Bestimmungen, im Interesse einer ungehinderten Benützung der Verkehrsflächen und zur Gewährung der Verkehrssicherheit, stets zu beachten.

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