VCS Uri verzichtet auf Weiterzug von Wov-Beschwerde
Der VCS Uri verzichtet darauf, seine Beschwerde gegen die Umfahrungsstrasse West-Ost-Verbindung (Wov) im Urner Talboden ans Bundesgericht weiterzuziehen. Das Urner Obergericht hatte Forderungen zur Veloführung sowie zur Temporeduktion abgewiesen.
Als Teilerfolg bezeichnete er VCS Uri in einer Mitteilung vom Donnerstag den Entscheid des Gerichts, wonach der Regierungsrat als Folge der Beschwerde eine Alternativvariante zur Veloführung auf der Gotthardstrasse an der Kreuzung Langmatt prüfen muss. Obwohl man mit den übrigen Aspekten vor Gericht keinen Erfolg gehabt habe, werde der VCS das Urteil auch aus Kostengründen nicht anfechten.