Dachsen bittet um das Zurückschneiden von Bepflanzung
Wie die Gemeinde Dachsen mitteilt, wird die Bevölkerung gebeten, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.
In das Strassengebiet hineinragende Bäume und Sträucher beeinträchtigen besonders in Kurven und bei Einmündungen die Sicht und sind daher verkehrsgefährdend. Gemäss § 17 Abs. 1 und Abs. 3 der kantonalen Strassenabstandsverordnung darf Ast- und Blattwerk bis auf eine Höhe von 4,5 Metern nicht in den Luftraum des Strassengebietes hineinragen, bei Rad- und Fusswegen bis auf eine Höhe von 2,5 Metern.
Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Strassenverzweigungen und Ausfahrten sind Sichtbereiche freizuhalten (§ 16 Abs. 1). Der Grundeigentümer oder Bewirtschafter kann die Grenze des Sichtbereichs bei Gemeindestrassen durch die örtliche Baubehörde, bei Staatsstrassen durch das Amt für Verkehr unentgeltlich bestimmen lassen (§ 16 Abs. 3).
Für Unfälle, die darauf zurückzuführen sind, dass das vorschriftsgemässe Zurückschneiden der Bäume und Sträucher nicht beachtet wurde, können die Verantwortlichen haftbar gemacht werden. Gleichzeitig wird die Bevölkerung gebeten, dafür besorgt zu sein, dass die Hydranten für den Bezug von Löschwasser durch die Feuerwehr frei zugänglich sind. Hausnummern, Verkehrssignale, Strassenbenennungstafeln sowie Schilder dürfen nicht verdeckt sein.
Die Grundeigentümer und Bewirtschafter werden aufgefordert, die erforderlichen Massnahmen bis 15. August 2022 auszuführen. Nach diesem Datum erfolgt die Ausführung durch die Gemeinde Dachsen gegen Verrechnung an den Grundeigentümer.