Trüllikon

Vogelgrippe in Geflügelbetrieb in Trüllikon ausgebrochen

Nau.ch Lokal
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Zürcher Weinland,

Wie die Gemeinde Trüllikon mitteilt, wurde um den Seuchenherd eine Überwachungszone mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet.

Landwirtschaft der Gemeinde Truttikon im Zürcher Weinland.
Landwirtschaft der Gemeinde Truttikon im Zürcher Weinland. - Nau.ch / Simone Imhof

In einer Geflügelhaltung in Trüllikon ist die Vogelgrippe ausgebrochen. Der betroffene Betrieb wurde sofort zur Schutzzone erklärt und gesperrt – die Sanierung läuft.

Um den Seuchenherd wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet.

Die Gemeinden Trüllikon, Benken, Kleinandelfingen, Marthalen, Ossingen und Truttikon liegen ganz oder teilweise in dieser Zone.

In dieser Überwachungszone gelten strenge Massnahmen für alle Geflügelhaltungen. Sie gehen weiter als die bisher geltenden Massnahmen (Kontrollgebiet).

Die Massnahmen bestehen für mindestens 30 Tage

So sind alle empfänglichen Tiere in geschlossenen und überdachten Haltungssystemen aufzustallen. Auch dürfen weder Geflügel noch Eier die Zone verlassen.

Die weiteren Massnahmen können der Allgemeinverfügung auf der Webseite des Veterinäramts des Kantons Zürich unter dem Suchbegriff «Vogelgrippe» entnommen werden.

Diese Massnahmen bestehen für mindestens 30 Tage.

Alle registrierten Geflügelhaltenden wurden in Kenntnis gesetzt

Das Veterinäramt hat soeben alle registrierten Geflügelhaltenden in der Überwachungszone direkt angeschrieben und über ihre Pflichten informiert.

Ein einziger Vogelgrippe-Fall in einer Geflügelhaltung (auch bei Hobbyhaltungen) zieht Kosten im sechsstelligen Bereich nach sich.

Schutzmassnahmen im Kontrollgebiet bis mindestens Mitte März 2023

Ende November 2022 hatte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die gesamte Schweiz zum Vogelgrippe-Kontrollgebiet erklärt.

Aufgrund von Risikoüberlegungen (Vogelzug, infizierte Wildvögel) haben Bund und Kantone entschieden, das Kontrollgebiet und somit auch die Schutzmassnahmen bis mindestens Mitte März 2023 aufrechtzuerhalten.

Kann die Überwachungszone also nach 30 Tagen aufgehoben werden, gelten noch immer die Bestimmungen des Kontrollgebiets.

Diese zielen darauf ab, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu unterbinden.

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