Im Hallenbad Buchen in Speicher gilt eine Covid-Zertifikatspflicht

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Appenzell,

Wie die Gemeinde Speicher mitteilt, gilt im Hallenbad Buchen seit Mitte September 2021 eine Covid-Zertifikatspflicht für Gäste über 16 Jahren.

Schwimmbad
Ein Schwimmbad. (Symbolbild) - dpa

Der Bundesrat hat am 8. September 2021 die Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epiedmie vom 19. Juni 2020 angepasst. Die schweizweit erweiterten Massnahmen gelten ab dem 13. September 2021.

Die Gemeinde Speicher als Betreiberin von Sport- und Freizeitanlagen legt hiermit das gemäss Covid-19-Verordnung geforderte Schutzkonzept für das Hallenbad Buchen vor. Dieses Schutzkonzept soll aufzeigen, wie im Rahmen der nach wie vor geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen die Hallenbadnutzung von Einzelpersonen, Kurse in Gruppen und Trainings von Sportvereinen wieder möglich sind.

Die Gemeinde Speicher setzt auch weiterhin in hohem Masse auf die Eigenverantwortung der Nutzer des Hallenbades.

Nutzung Hallenbad

Das Hallenbad steht, mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Einschränkungen allen Badegästen gemäss geltender Nutzungsordnung zur Verfügung. Für den Zutritt zur Anlage müssen alle Gäste ab dem 16. Geburtstag ein Covid-Zertifikat vorweisen.

Kinder bis zum 16. Geburtstag müssen kein Zertifikat haben und dürfen das Hallenbad ohne Einschränkungen nutzen. Vorgaben des Bundes Sämtliche Vorgaben des Bundes sind einzuhalten, insbesondere die ausgedehnten Hygiene- , Abstands- und Schutzmaskenvorschriften des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Dazu zählen vor allem folgende Verhaltensregeln: Im Kassen- / Eingangsbereich gilt Maskentragpflicht für Personen ab 12 Jahren. In allen anderen Räumen des Hallenbades gilt Zertifikatspflicht für alle Personen ab dem 16. Geburtstag.

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen das Hallenbad nicht betreten. Es werden keine Spielgeräte oder Schwimmhilfen zur Verfügung gestellt.

Für das Betriebspersonal gilt, wer ein gültiges Zertifikat hat, kann wie die Gäste auf die Maske verzichten. Für alle anderen gilt Maskenpflicht im gesamten Gebäude. Die Zertifikatsprüfung des Personals wird schriftlich dokumentiert.

Covid-Zertifikatspflicht

Alle Personen ab 16 Jahren müssen beim Betreten des Hallenbades ein Covid-Zertifikat (geimpft, genesen, getestet) sowie einen amtlichen Ausweis vorweisen. Die Kontrolle erfolgt vor dem Drehkreuz an der Kasse durch die Mitarbeiter des Hallenbades.

Vereins- und Schulbetrieb

Für Aktivitäten der Vereine, der Schwimmschulen und für Kursangebote wie z.B. Aquafitness gelten die gleichen Zugangsbestimmungen, inklusive der Leitungspersonen (Zertifikatspflicht). Für den Vereins- und Schwimmschulbetrieb gelten zusätzlich deren eigenen Schutzkonzepte.

Beim Kinderschwimmen der Schwimmschulen gilt, dass Begleitpersonen (auch ohne Zertifikat) die Kinder bis zur Garderobe begleiten und beim Umziehen helfen dürfen. Anschliessend müssen sie die Anlage sofort wieder verlassen.

Für Begleitpersonen gilt jedoch die Maskenpflicht auch nach dem Drehkreuz. Sie dürfen sich nicht im markierten Bereich der Cafeteria aufhalten.

Für das Schulschwimmen gelten zusätzlich deren eigenen Schutzkonzepte. Bis auf Widerruf gilt auch für Lehrpersonen die Zertifikatspflicht.

Aufenthalt in der Eingangshalle / Verpflegungsautomaten

Es gelten die Vorgaben des Bundes für die Gastronomie für die Bewirtschaftung des Verpflegungsangebotes. Der Verpflegungsautomat steht zur Verfügung.

Auch die Bistrotische im Eingangsbereich dürfen von Personen mit Zertifikat benutzt werden. Verpflegung in der Eingangshalle ist (mit Ausnahme des abgetrennten Bereichs der Cafeteria) verboten.

Verantwortung der Vereine und Kursverantwortlichen

Es liegt in der Verantwortung der Vereine, Kursleiterinnen und Kursleiter, die Vorgaben des vorliegenden Schutzkonzeptes der Anlage wie auch die Vorgaben des Schutzkonzeptes des eigenen Vereins / Verbands einzuhalten. Der jeweilige Verein, Kursleiterin und Kursleiter ist verpflichtet, alle Trainer, Sportler sowie deren Eltern über den Inhalt in geeigneter Weise zu informieren.

Verantwortlichkeiten der Umsetzung vor Ort

Die Gemeinde Speicher ist als Betreiberin des Hallenbads verantwortlich, dass die aufgeführten Massnahmen in diesem Schutzkonzept eingehalten werden. Die Selbstverantwortung, Disziplin und Solidarität aller Gäste ist jedoch zentral für die erfolgreiche Umsetzung und damit der Einhaltung des Schutzkonzeptes.

Die jeweiligen Verhaltensregeln vor Ort (auf Plakaten) und Abstandsmarkierungen sind einzuhalten. Ebenso die Anweisungen des Personals. Personen, die sich nicht an die Vorgaben halten, können aus dem Bad verwiesen werden.

Türgriffe, Drehkreuze, Handläufe (Treppen und Beckenleitern), Garderoben, Ablagen, WC-Anlagen und Duschen werden mehrmals täglich gereinigt und desinfiziert. Tägliche Flächendesinfektion der Bodenbeläge. Zusätzlich stehen Desinfektionsmittelspender beim Eingang/Ausgang bereit.

Die Anlaufstelle

Die Gemeinde Speicher informiert die Öffentlichkeit über die Website. Fragen sind an den Leiter Hausdienst / Belegungsdelegierten Jürg Mettler zu richten.

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