Energie

Neue Energie- und Klimaförderrichtlinie in Steinhausen

Wie die Gemeinde Steinhausen mitteilt, tritt am 1. Januar 2023 die neue Richtlinie zur Förderung von Massnahmen in den Bereichen Energie und Klima in Kraft.

Ausblick über Steinhausen.
Ausblick über Steinhausen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Gemeinde Steinhausen hat ihre Energieförderrichtlinie überarbeitet.

Finanziell unterstützt werden neu Massnahmen in den Bereichen Energie und Klima – zudem werden die Förderbeiträge angepasst.

Als zertifizierte Energiestadt unterstützt die Gemeinde Steinhausen mit dem im 2008 geschaffenen Energieförderprogramm Private und Firmen mit Fördergeldern, vor allem im Gebäudebereich.

Subventioniert werden beispielsweise der Bau von solarthermischen oder photovoltaischen Anlagen, Neubauten oder Sanierungen in höheren Minergie-Standards, Wärmepumpen oder Holzfeuerungen.

Das Förderspektrum wird erweitert

Die im Jahr 2015 letztmals überarbeitete Energieförderrichtlinie wurde nun komplett erneuert.

Am 1. Januar 2023 tritt die neue Richtlinie «Richtlinie zur Förderung von Massnahmen in den Bereichen Energie und Klima (Energie- und Klimaförderrichtlinie)» in Kraft.

Der Name macht deutlich, dass das Förderspektrum erweitert wird.

Neu unterstützt die Gemeinde auch Projekte im Bereich Klima sowie spezielles Engagement, wie zum Beispiel die Förderung von Massnahmen zur Energieeffizienz und -reduktion, zur Förderung von erneuerbarer Energien, zur Minderung der Auswirkungen vom Klimawandel und zur Information von Bevölkerung, Gewerbe und Industrie.

Doppelförderungen durch Gemeinde, Bund und Kanton werden zugelassen

Die neue Richtlinie lässt Doppelförderungen durch Gemeinde, Bund und/oder Kanton zu.

Der Gemeinderat reagiert damit auf die veränderten Rahmenbedingungen. Die neue Richtlinie kann auf der Gemeindewebseite heruntergeladen werden.

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