Strassenanstösser in Steinhausen müssen Pflanzen stutzen
Wie die Gemeinde Steinhausen mitteilt, werden die Strassenanstösser aufgefordert, ihre Bepflanzungen auf die vorgeschriebene Grösse zurückzuschneiden.
Durch gute Sicherverhältnisse wird die Verkehrssicherheit erhöht und Schulwege können sicherer gemacht werden.
Aufgrund dessen möchte die Gemeinde ihre Bevölkerung an das Zurückschneiden der Bäume, Sträucher längs der Verkehrswege auf eine Höhe von 4,50 Meter, längs Geh- und Radweg auf eine Höhe von drei Metern aufmerksam machen.
Ebenso ist das Strassengebiet von herauswachsendem Gras und Lebhägen freizuhalten.
Zudem müssen Bepflanzungen an Strassen und Wegen inklusive Trottoirs einen Mindestabstand von 0,50 Meter einhalten.
Sichtverhältnisse gemäss den VSS-Normen nötig
Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Pflanzen dürfen die öffentliche Beleuchtung, Strassensignale, Strassenbezeichnungen und Hausnummern sowie Hydranten nicht verdecken.
Namentlich an Strassenverzweigungen und in engen Kurven, dürfen sie die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigen.
Zudem müssen die Sichtverhältnisse gemäss den VSS-Normen an Verzweigungen und Grundstückszufahrten jederzeit gewährleistet sein.
Rückschneidearbeiten nötigenfalls mehrmals im Jahr vornehemen
Im Interesse der Verkehrssicherheit bittet die Gemeinde die Einwohner, die Arbeiten zeitgerecht auszuführen.
Im Verlaufe des Jahres müssen Rückschneidearbeiten nötigenfalls mehrmals auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil vorgenommen werden.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Unterlassungsfall die Arbeiten auf Kosten der Verantwortlichen durch die Gemeinde vorgenommen werden können.
Bei Fragen kann man sich gerne an den Projektleiter Tiefbau telefonisch wenden.