In Klingnau wird die Hundesteuer für 2022/2023 kassiert
Wie die Gemeinde Klingnau informiert, müssen Änderungen zur Hundehaltung bis am 30. April 2022 der Stadtverwaltung mitgeteilt werden.
Für jeden gehaltenen Hund, der über drei Monate alt ist, muss in der Gemeinde Klingnau eine jährliche Abgabe entrichtet werden.
Die Hundesteuer wird im Monat Mai 2022 in Rechnung gestellt und beträgt für die Periode vom 1. Mai 2022 bis 30. April 2023 für den ganzen Kanton einheitlich 120 Franken.
Um unnötige Rechnungen zu vermeiden, wird gebeten, den Eintrag im AMICUS-Register zu überprüfen und die Stadtverwaltung bis am 30. April 2022 über allfällige Änderungen wie Halteränderungen, neue Hunde et cetera zu informieren.