Baselbieter Landrat ist einstimmig für Gesetz zur Sprachförderung
Baselbieter Gemeinden sollen Sprachförderung vorschreiben können. Der Landrat hat einen entsprechenden Erlass einstimmig gutgeheissen.
Baselbieter Gemeinden sollen Sprachförderung vorschreiben können. Der Landrat hat am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzeserlass in der zweiten Lesung einstimmig gutgeheissen.
Der Gesetzeserlass ermöglicht es den Gemeinden, ein selektives Sprachförderobligatorium einzuführen. Der Sprachförderbedarf soll anhand einer obligatorischen Erhebung zum Sprachstand ermittelt werden.
Es ist dann an den Gemeinden zu entscheiden, ob sie Eltern von Kindern mit Sprachförderbedarf zu einem freiwilligen oder obligatorischen Angebot in einer Spielgruppe oder Kita auffordern.
Entscheidet sich die Gemeinde für ein Obligatorium, muss mindestens ein kostenloses Angebot vorhanden sein. Die Mitfinanzierung des freiwilligen Angebots liegt im Ermessen der Gemeinden.
Sprachförderung für fremdsprachige Kinder
Der Kanton soll die Koordination übernehmen, wie etwa die Sprachstanderhebung. Die Kosten belaufen sich gemäss Regierung im Vorbereitungsjahr 2023 auf 76'000 Franken, für die Jahre 2024 bis 2027 auf jährlich 356'000 Franken. Ab 2027 betragen die Kosten 196'000 Franken pro Jahr.
Bis anhin wird im Baselbiet Sprachförderung vor dem Kindergarteneintritt für Kinder mit fremdsprachiger Herkunft nur punktuell angeboten. Einzelne Gemeinden würden gerne ein selektives Sprachförderobligatorium einführen, um Kinder mit Förderbedarf besser zu erreichen.
Allerdings fehlt dazu eine gesetzliche Grundlage sowie eine kantonsweit einheitliche Regelung, wie es im Bericht der vorberatenden Bildungs-, Kultur- und Sportkommission heisst.
Das Geschäft war quer durch die Fraktionen hindurch unbestritten. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.