Baselstädtischer Energierichtplan zur Reduktion von CO2-Emissionen

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Die Basler Regierung hat einen Teilrichtplan Energie verabschiedet. Ziel des Planungsinstruments ist die Reduktion der CO2-Emissionen.

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Basel-Stadt. - Kanton Basel-Stadt

Die Basler Regierung hat einen Teilrichtplan Energie verabschiedet. Ziel des Planungsinstruments ist die Reduktion der CO2-Emissionen. Erreicht werden soll dies unter anderem mit dem Ersatz von fossil betriebenen Heizungen.

Der Energierichtplan hält fest, wo welche erneuerbare Energieträger nutzbar sind, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Darunter gehören unter anderem Fern- und Erdwärme. Liegenschaftseigentümer können aus Massnahmenblättern herauslesen, welche Alternativen zur fossilen Heizungsenergie ihnen konkret zur Verfügung stehen.

Der Energierichtplan sei ein Planungsinstrument und erteile keine Vorschriften, heisst es in der Mitteilung weiter. Festgelegt seien Prioritäten für bestimmte erneuerbare Energieträger auf dem Kantonsgebiet.

Den Liegenschaftsbesitzern stehe es frei, andere ökonomisch und ökologisch angebrachte Lösungen, etwa Wärmepumpen oder Holzschnitzelheizungen, zu nutzen. Auf der anderen Seite gebe es auch keine verbindliche Garantie für einen Anschluss an das Fernwärmenetz.

Mittelfristig besteht aber die Pflicht, auf mit fossil betriebenen Heizungen zu verzichten. Der Teilrichtplan Energie ist eine Folge des 2017 revidierten kantonalen Energiegesetzes. Zu den darin festgeschriebenen Klimazielen gehört die Reduktion der CO2-Emissionen auf eine Tonne pro Einwohnerin und Jahr bis 2050.

Die Industriellen Werke Basel (IWB) bauen ihr Fernwärmenetz mit Nachdruck aus. Gegenwärtig sind rund 30 Prozent der Haushalte der Stadt Basel an das Fernwärmenetz angeschlossen. Im Rahmen der vom Energiegesetz vorgegebenen generellen Umstellung auf erneuerbare Energien ist bis spätestens 2050 eine Erschliessung von 70 Prozent aller Haushalte anvisiert.

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