Basler Grossratskommission für Mindestlohn von 21 Franken
Die vorberatende Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Basler Grossen Rates befürwortet wie die Regierung die Einführung eines Mindestlohns im Stadtkanton von 21 Franken. Sie schlägt zur Initiative «Kein Lohn unter 23 Franken» eine entsprechenden Gegenvorschlag vor.
In der WAK sei kontrovers über die Einführung eines Mindestlohns auf kantonaler Ebene diskutiert worden, teilte die Kommission am Freitag mit. Dabei habe sich die WAK auf einen Mindestlohn von 21 Franken pro Stunde geeinigt und folge damit dem Vorschlag der Regierung.
Anders als die Basler Regierung will die WAK in ihrem Gegenvorschlag den Mindestlohn allerdings nicht an den Basler Index der Konsumentenpreise koppeln, sondern an einen Mischindex, der dem Durchschnitt von Lohn- und Preisindex entspricht. Dies führe zu einem leicht schnelleren Lohnanstieg und komme somit den Arbeitnehmenden zugute, heisst es weiter.
Vom kantonalen Mindestlohn ausgenommen werden sollen allgemeinverbindliche Gesamtarbeits- und Normalarbeitsverträge, die bereits Mindestlöhne enthalten. Auch soll der kantonale Mindestlohn bei Praktikumsplätzen mit einer Laufdauer von sechs Monaten nicht zur Anwendung kommen. Ferner sollen Praktika nur dann ohne Mindestlohn verlängert werden können, wenn nach sechs Monaten ein unterzeichneter Lehrvertrag vorhanden ist und gemäss Vorschlag der WAK «ein längeres Praktikum sowohl im Rahmen von branchenspezifischen Weiterbildungen als auch im tertiären Bereich erforderlich ist».
Keinen Mindestlohn im Stadtkanton sollen zudem Arbeitnehmende auf Abruf erhalten, wenn sie pro Kalenderjahr nicht mehr als 70 Stunden für ein Unternehmen arbeiten. Auch soll der Mindestlohn nicht für nautische Angestellte gelten. Die WAK befürchtet, dass ein Mindestlohn in dieser Branche zu einer Abwanderung von Arbeitsplätzen in andere Länder mit deutlich weniger Arbeitnehmerschutz führen könnte.
Der Gegenvorschlag der WAK sei ein austarierter Kompromiss, bei dem allseitig Zugeständnisse hätten gemacht werden müssen, heisst es weiter in der Mitteilung. Die Kommission habe den Bericht einstimmig verabschiedet.
Die Volksinitiative «Kein Lohn unter 23 Franken» war im März 2019 mit 3‘973 Unterschriften eingereicht worden. Hinter der Initiative steht der Verein kantonaler Mindestlohn Basel. Diesem gehören der Basler Gewerkschaftsbund, die Gewerkschaften Unia, VPOD, Syndicom und SEV sowie SP, Basta!, Grüne, Juso, das Junge Grüne Bündnis und die kommunistische Jugend an.
Lanciert worden war die Initiative im September 2018. Seither haben sich das Thurgauer, das Freiburger, das Zürcher und das Luzerner Kantonsparlament gegen einen Mindestlohn ausgesprochen. Entsprechende Vorstösse wurden klar verworfen.
Das Bundesgericht hat kantonale Mindestlöhne 2017 für bundesrechtskompatibel befunden. Als erster Kanton hatte Neuenburg einen Mindestlohn ins Gesetz geschrieben. Dieser wurde auf 20 Franken pro Stunde festgelegt. Auch im Kanton Jura wurde eine Initiative «für anständige Löhne» vom Volk angenommen.
Im Tessin haben die Stimmberechtigten 2015 eine Volksinitiative angenommen, wonach in einzelnen Branchen ein Mindestlohn eingeführt werden kann. Die Umsetzung ist allerdings durch Rekurse mehrerer Tessiner Unternehmen ans Bundesgericht blockiert.
Im Kanton Genf verdienen Angestellte in allen Branchen künftig mindestens 23 Franken pro Stunde, nachdem die Stimmbevölkerung erst im September die Mindestlohn-Initiative der Gewerkschaften mit 58,1 Prozent Ja-Stimmen angenommen hat.
Auf nationaler Ebene war die Mindestlohn-Initiative des Gewerkschaftsbunds im Mai 2014 an der Urne wuchtig abgelehnt worden. In Basel-Stadt lag der Nein-Stimmenanteil damals bei 62,32 Prozent.