Gericht

Basler missbraucht Stieftochter – fünf Jahre Knast

Fabia Söllner
Fabia Söllner

Basel,

Ein Mann in Basel hat seine Stieftochter jahrelang missbraucht. Das Gericht hat ihn nun zu fünf Jahren Knast verurteilt, danach wird er des Landes verwiesen.

Missbrauch
In Missbrauchsfällen werden Zeugenvernehmungen oft per Video aus einem Nebenraum in den Gerichtssaal übertragen, um den Opfern die Konfrontation mit dem Täter zu ersparen. - Jan Woitas/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann hat seine elfjährige Stieftochter über anderthalb Jahre hinweg missbraucht.
  • Nach seiner Haftstrafe soll er für sieben Jahre des Landes verwiesen werden.

Das Bundesgericht bestätigte ein Urteil in Basel, bei dem ein Mann zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Er missbrauchte seine Stieftochter über anderthalb Jahre sexuell. Nach der Haftstrafe wird er für sieben Jahre des Landes verwiesen.

Die Übergriffe ereigneten sich in der Familienwohnung während der Abwesenheit der Mutter aufgrund ihrer chronischen Erkrankung. Der Mann lebte zu diesem Zeitpunkt schon mehrere Jahre mit der Mutter des Opfers zusammen.

Täter legt Einspruch ein

Das Opfer, damals elf Jahre alt, erhält vom Verurteilten rund 5000 Franken Schadenersatz und 25'000 Franken Genugtuung. Das Bundesgericht lehnte eine Beschwerde des Mannes ab.

Er argumentierte, dass die Aussagen seiner Stieftochter widersprüchlich seien. Das Bundesgericht stimmte mit dem Appellationsgericht Basel-Stadt überein, dass die Aussagen zum Hauptvorfall glaubwürdig und konsistent waren.

Es wurde betont, dass von Minderjährigen nicht erwartet werden kann, über längere Zeiträume hinweg präzise Ereignisse einzuordnen. Insbesondere bei langanhaltendem Missbrauch. Auch von Erwachsenen wird nicht erwartet, solche Einzelheiten immer genau wiederzugeben.

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