Stadt Basel

Der Teilrichtplan Energie geht in die öffentliche Vernehmlassung

Kanton Basel-Stadt
Kanton Basel-Stadt

Basel,

Der Kanton Basel-Stadt hat ehrgeizige Ziele zum Schutz des Klimas. Bis 2050 sollen die CO2-Emissionen auf eine Tonne pro Einwohner und Jahr reduziert werden.

Natur
Natur (Symbolbild) - Unsplash

Eine wichtige Massnahme, um dieses Ziel zu erreichen, ist der Verzicht auf fossil betriebene Heizungen. Für den Umstieg von Öl und Gas auf erneuerbare Wärme braucht es eine verlässliche Planung sowie transparente Angaben dazu, wo welche klimaneutralen Energiequellen verfügbar sind. Diese Anforderungen deckt der Energierichtplan ab.

Politische Rahmenbedingungen

Seit 1. Oktober 2017 ist das revidierte kantonale Energiegesetz in Kraft. Es macht u.a. Vorschriften für Neubauten, Gebäudehülle, Heizungsersatz und Warmwassererzeuger und gibt zudem klare Klimaschutzziele vor.

Das Energiegesetz verlangt auch das Erstellen eines kantonalen Energierichtplans (ERP). Der ERP zeigt auf, dass die Umstellung auf erneuerbare Energieträger im Kanton Basel-Stadt machbar ist. Er verschafft einen Überblick über die voraussichtlichen Änderungen im Energieversorgungsnetz des Kantons und gewährt dadurch Liegenschaftseigentümern sowie Energieversorgern Planungssicherheit.

Inhalte des Energierichtplans

Konkret hält der ERP fest, in welchen Gebieten welche örtlich gebundenen erneuerbaren Energieträger (z.B. Fernwärme, Grundwasser, Erdwärme) vorzugsweise zu nutzen sind. Diese Priorisierungen sind in sogenannten Massnahmenblättern dargestellt. Die Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere die Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften, können anhand dieser Massnahmenblätter einsehen, ob in Zukunft in ihrem Gebiet z.B. für den Ersatz einer Öl- oder Gasheizung andere Wärmequellen wie Fernwärme oder ein Wärmeverbund in Frage kommen.

Der ERP macht keine Vorschriften, sondern ist ein Planungsinstrument. Deshalb sind in den Massnahmenblättern lediglich Prioritäten für bestimmte Energieträger pro Gebiet festgehalten. In der Praxis heisst das: Jeder Heizungsersatz ist individuell zu beurteilen. So besteht z.B. in einem für Fernwärme priorisierten Gebiet weder die Garantie für einen Anschluss an die Fernwärme noch die Pflicht, eine Anschlussmöglichkeit zu nutzen, wenn sich eine andere erneuerbare Lösung (z.B. Nahwärme, Wärmepumpe, Holzschnitzel) ökonomisch und ökologisch als sinnvoller erweist.

Öffentliche Vernehmlassung

Der Energierichtplan liegt im Entwurf vor und geht jetzt in die öffentliche Vernehmlassung, vom 8. Juli bis am 6. September 2019. Er ist bereits mit den Einwohnergemeinden Riehen und Bettingen abgestimmt. Nach Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen wird der ERP überarbeitet und schliesslich vom Regierungsrat festgesetzt.

Für Planungsinstrumente von der Grössenordnung und Tragweite des ERP ist eine öffentliche Vernehmlassung wichtig, um allfällige Lücken zu erkennen und weitere Bedürfnisse zu berücksichtigen. Für Rückmeldungen steht ein spezifischer Fragebogen zur Verfügung.

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