Gemeinderat Riehen bedauert Ablehnung der Gemeindeinitiative
Wie die Gemeinde Riehen schreibt, beantragt der Regierungsrat beim Grossen Rat, die Initiative über Behindertengleichstellung im ÖV für unzulässig zu erklären.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beantragt beim Grossen Rat, die «Gemeindeinitiative für eine vernünftige und verhältnismässige Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Bereich des öffentlichen Verkehrs» für rechtlich unzulässig zu erklären.
Der Gemeinderat Riehen ist von diesem Entscheid überrascht und bedauert ihn zugleich.
Ermessensspielraum bei der Dorfzentrum-Entwicklung
Am 31. Januar 2024 hatte der Riehener Einwohnerrat die Gemeindeinitiative beschlossen.
Der Fokus lag dabei auf dem Erhalt eines gewissen Ermessensspielraums im Hinblick auf die Entwicklung des Dorfzentrums.
Nun liegt die Entscheidung beim Grossen Rat.
Lösungsorientierter Ansatz
Das Behindertengleichstellungsgesetz im Bereich des öffentlichen Verkehrs soll auch in Riehen umgesetzt werden. Die Gemeindeinitiative verlangt keine Abweichung vom Gesetz.
Sie sollte vielmehr mit dem Instrument von Ausführungsbestimmungen ermöglichen, die Verhältnismässigkeit bei baulichen Veränderungen zu prüfen, dies jeweils im Hinblick auf die Gesamtsituation und weitere Verkehrsteilnehmende.
Eine grosse Rolle spielt dieser Aspekt bei der weiteren Entwicklung des Dorfzentrums, für welche sich die Gemeinde ihren Handlungsspielraum erhalten will.
Die weiteren Schritte des Gemeinderats werden in Abhängigkeit des Beschlusses des Grossen Rates erfolgen.