Am 8. August wurde eine Frau in Basel Opfer eines Tötungsdelikts. Nun wurde zur Prüfung des Deliktes eine externe Untersuchung in Auftrag gegeben.
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Basel wurde am 8. August eine Frau Opfer eines Tötungsdelikts.
  • Zur Aufarbeitung des Falls wurde nun eine externe Untersuchung mandatiert.
  • Zuständig für die Untersuchung sind Andreas Werren und Frank Urbaniok.
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Das Justiz- und Sicherheitsdepartement und das Gesundheitsdepartement haben Andreas Werren und Prof. Dr. med. Frank Urbaniok mit einer externen Untersuchung mandatiert, um den Vorfall aufzuarbeiten und Prozesse zu überprüfen.

Am 8. August 2024 wurde am Nasenweg in Basel eine Frau Opfer eines Tötungsdelikts. Der mutmassliche Täter befand sich in einer stationären Massnahme in den Psychiatrischen Universitätskliniken Basel (UPK).

Andreas Werren und Frank Urbaniok wurden mandatiert, den Vollzug der stationären Massnahme in diesem Fall zu untersuchen.

Langjährige Erfahrung soll Klarheit bringen

Andreas Werren und Frank Urbaniok verfügen beide über langjährige Erfahrung im Bereich der Forensik sowie der Analyse komplexer Fälle.

Andreas Werren verfügt über eine langjährige Berufserfahrung im Justizvollzug, seit 2005 ist er als selbständiger Berater tätig.

In den letzten Jahrzehnten hatte Andreas Werren eine Grosszahl an Mandaten in verschiedenen Aufgabenfeldern der öffentlichen Verwaltung übernommen. Dazu gehören auch verschiedene Untersuchungen im Justizvollzug.

Resultat soll Anfang nächsten Jahres vorliegen

Frank Urbaniok ist Professor für Forensische Psychiatrie und Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Er war über zwanzig Jahre lang Chefarzt des Psychiatrisch Psychologischen Dienstes (PPD) im Justizvollzug des Kantons Zürich und leitete verschiedene Therapie- und Forschungsprojekte.

Seit 2018 arbeitet er in eigener Praxis als Berater, Therapeut, Supervisor und Gutachter. Frank Urbaniok hat die forensische Psychiatrie in der Schweiz massgeblich mitgeprägt. Der erteilte Auftrag begrenzt sich auf den konkreten Fall.

Ziel der Untersuchung ist es, diesen Fall aufzuarbeiten, etwa in Bezug auf die Fallführung, die vorgenommenen Risikobeurteilungen, die Zusammenarbeit der involvierten Stellen oder das Monitoring des Therapieverlaufs. Das Resultat der Untersuchung soll bis Anfang nächsten Jahres vorliegen.

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