Dienstleistungen

Neuausschreibung der Dienstleistungen für Einsargungen Verstorbener

Kanton Basel-Stadt
Kanton Basel-Stadt

Basel,

Die Abteilung Friedhöfe Basel der Stadtgärtnerei schreibt die Dienstleistungen für die Einsargung und die Überführung von Verstorbenen neu aus.

Grabsteine auf einem Friedhof
Grabsteine auf einem Friedhof - dpa/dpa/picture-alliance

Die unentgeltliche Bestattung beinhaltet unter anderem die Einsargung und die Überführung von im Kanton Basel-Stadt verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohnern. Das heisst, ein Bestattungsunternehmen holt eine verstorbene Person ab, bettet sie in einen Sarg und bringt sie zum Friedhof.

Für diese Dienstleistungen bestehen Verträge mit Bestattungsunternehmen, die dann direkt mit der Abteilung Friedhöfe Basel der Stadtgärtnerei abrechnen. Im Rahmen der kantonalen beschaffungsrechtlichen Bestimmungen schreibt sie jetzt nach drei Jahren die Dienstleistung für die Einsargungen und die Transporte von Verstorbenen erneut aus.

Die zukünftige Auftragserteilung an die Bestattungsunternehmen wird wie bis anhin je nach Ort des Ablebens erfolgen – nämlich für die Abholung in Heimen, in Kliniken, an einer Privatadresse oder bei einem Ereignis, bei dem die Polizei involviert ist. Daher erfolgt die Ausschreibung in vier Losen.

Es steht neu allen Anbietern frei, für ein oder mehrere Lose zu offerieren. Die Ausschreibung ist so beschrieben, dass auch kleine Bestattungsunternehmen ortsunabhängig anbieten können. So ist ein fairer Wettbewerb sichergestellt.

Die Ausschreibung erfolgt via die Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen (KFöB). Sie wird im Kantonsblatt Basel-Stadt vom 18. Juli 2020 publiziert und ist unter www.simap.ch einsehbar.

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