HIV

Ausweisung einer HIV-infizierten Kenianerin ist zumutbar

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Eine Kenianerin muss nach der Scheidung von ihrem Schweizer Mann das Land verlassen, obwohl sie HIV-infiziert ist. Die Wegweisung sei zumutbar, befand das Berner Verwaltungsgericht.

Verwaltungsgericht
Das Berner Verwaltungsgericht. - Keystone

Das geht aus einem am Montag publizierten Urteil hervor. Die 58-jährige Frau muss demnach die Schweiz bis Ende März verlassen - es sei denn, sie ziehe das Urteil ans Bundesgericht weiter.

Die Frau lebt seit 2015 in der Schweiz. Sie hatte gestützt auf die Ehe eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Das Paar trennte sich wenige Monate später. 2017 wurde die Ehe geschieden, worauf das zuständige kantonale Amt die Aufenthaltsbewilligung nicht mehr verlängerte.

Gegen die Wegweisung wehrt sich die Frau und macht einen sogenannten nachehelichen Härtefall geltend. Sie sei HIV-positiv, weswegen die Rückkehr nach Kenia schwerwiegende Folgen für ihre Gesundheit haben könnte.

Dieses Argument lässt das Verwaltungsgericht nicht gelten. Die HIV-Diagnose sei schon 2003 in Kenia gestellt worden. Danach sei die Frau in ihrer Heimat erfolgreich behandelt worden. Gemäss ärztlichem Bericht von 2019 sei Aids noch nicht ausgebrochen und die Frau leide unter keinerlei Beschwerden.

In Kenia gebe es grundsätzlich Behandlungsmöglichkeiten von HIV-Erkrankungen. Gut zwei Drittel der HIV-Infizierten erhielten kostenlosen Zugang zur antiretroviralen Therapie. Landesweit gebe es mehr als 3000 medizinische Institutionen, in denen die Behandlung und Kontrolle von HIV-Infektionen möglich sei.

Zwar seien die bislang verschriebenen Medikamente in Kenia nicht oder nur schwer erhältlich. Doch es gebe Alternativen. Dass in der Schweiz eine bessere medizinische Behandlung möglich wäre, reiche nicht aus, um einen nachehelichen Härtefall geltend zu machen.

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