Bern: Der Untersuchungsbericht zu «base4kids2» liegt vor
Der Untersuchungsbericht zum Projekt «Informatikplattform base4kids2» wurde einstimmig von der Aufsichtskommission des Berner Stadtrats verabschiedet.
Die Aufsichtskommission des Berner Stadtrats verabschiedete an ihrer Sitzung vom 6. Dezember 2021 einstimmig den Untersuchungsbericht zum Projekt «Informatikplattform base4kids2».
Der Bericht fokussiert auf die politische und strategische Aufarbeitung der Ereignisse. Er untersucht die Verantwortung der zuständigen Direktionen für die Ausschreibung und die strategische Projektführung.
Die Aufsichtskommission veröffentlicht im Bericht eine Reihe von Empfehlungen an den Gemeinderat, mit dem Ziel ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden.
Die Base4Kids2 sei ein einzigartiges innovatives Leuchtturm-Projekt
Die Aufsichtskommission kommt in ihrer Untersuchung zum Schluss, dass man mit «base4kids2» ein einzigartiges innovatives Leuchtturm-Projekt entwickeln wollte, ohne über die notwendigen Ressourcen und das notwendige Wissen zu verfügen.
Der eigentliche Zweck des Projektes wurde dabei nicht erfüllt: Den Schülern und deren Lehrerschaft konnte keine funktionierende Plattform zur Verfügung gestellt werden, die den pädagogischen Aspekten genügt, up-to-date ist und im Rahmen vorhandener Kompetenzen bedient werden kann.
Die Aufsichtskommission ist sich einig, dass formaljuristisch innerhalb der Verwaltung alles korrekt gehandhabt wurde. In Bezug auf die Zweck- und Verhältnismässigkeit des Verwaltungshandelns sind hingegen Fehler auf der strategischen Ebene passiert.
Das Anhören und Aufnehmen von Kritik, das Bereitstellen der notwendigen Ressourcen, eine Überprüfung der Projektführung und eine transparente Kommunikation wurden beim Projekt «base4kids2» nur teilweise wahrgenommen beziehungsweise vernachlässigt.
Der Zweck und Nutzen sollte immer an erster Stelle stehen
Angesichts der finanziellen Tragweite des Geschäfts und der grossen Anzahl Betroffener ist es der Aufsichtskommission ein Anliegen, dass das Projekt nicht nur analysiert, sondern daraus auch Konsequenzen gezogen werden. Sie hat deshalb gestützt auf die Untersuchungsergebnisse eine Reihe von Empfehlungen an den Gemeinderat formuliert.
Diese beziehen sich auf die Führung durch die Gemeinderatsmitglieder und die Direktionen, den Aufbau von stadtinternen Ressourcen zur Führung von IT-Projekten, den Einbezug der Anwender, die Ausschreibekriterien bei IT-Projekten und die Kommunikation.
Weiter hebt die Aufsichtskommission im Bericht hervor, dass auch der Stadtrat insbesondere bei IT-Projekten stets die Machbarkeit vor Augen haben sollte. Der Zweck eines Projekts und dessen Nutzen für die jeweilige Zielgruppe sollten stets an erster Stelle stehen.