Berner Gemeinderat lockert Beschaffungsvorgaben

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Die Stadt Bern will den wegen der Coronakrise vor grossen Herausforderungen stehenden Gewerbebetrieben unter die Arme greifen. So hat der Gemeinderat beschlossen, vorübergehend die Vorgaben im öffentlichen Beschaffungswesen zu lockern.

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Schnee liegt auf den Dächern der Berner Altstadt. (Symbolbild) - Keystone

Konkret geht es darum: Wenn die Stadt freihändig Bauarbeiten, Liefer- und Dienstleistungsaufträge vergibt, verlangt sie normalerweise ab einer Auftragssumme von 10'000 Franken von den Firmen einen Nachweis, dass sich sich an die Vorgaben halten.

Dabei geht es beispielsweise darum, dass die Firmen ihren Pflichten bei den Sozialversicherungen oder gegenüber der öffentlichen Hand nachkommen. Während der Coronakrise ist die Beschaffung dieser Nachweise mitunter nicht ganz einfach. Daher verzichtet die Stadt für kleinere Vergaben auf den Nachweis, wie sie am Mittwoch mitteilte. Für Vergaben ab 100'000 Franken müssen die Nachweise weiterhin erbracht werden.

Weiter will die Stadt Bern Rechnungen von Gewerbebetrieben wie bisher fristgerecht begleichen und damit mithelfen, Liquiditätsprobleme zu vermindern. Dafür hat die Stadtregierung die nötigen Vorkehrungen getroffen.

Der Gemeinderat hat zudem am Mittwoch einen dringlichen Auftrag erteilt, Massnahmen zur Entlastung der Gewerbetreibenden in dieser schwierigen Zeit vorzunehmen. Dabei geht es in erster Linie um Fristerstreckungen und einen Mahnungsstopp für Gebühren der Stadt und der öffentlichen Betriebe.

«Auf jeden Fall ist für den Gemeinderat klar, dass gegenüber den Gewerbebetrieben möglichst Kulanz zu gewähren ist», schreibt die Stadt in ihrer Mitteilung.

Der Stadtberner Gemeinderat stellt sich ausserdem hinter die Forderung der Wirtschaftsverbände, eine vereinfachte Kreditvergabe durch die Berner Kantonalbank zu ermöglichen.

Davon erhoffen sich die Gewerbebetriebe, drohende Liquiditätsengpässe reduzieren zu können. Ebenso erachtet es der Gemeinderat als sinnvoll, wenn der Kanton bei den Zahlungsfristen für die Steuern Aufschiebungen gewährleistet.

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