Berner Grüne nominieren Bernhard Pulver für die Ständeratswahlen

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Bern,

Die Berner Grünen steigen mit alt Regierungsrat Bernhard Pulver in den Ständeratswahlkampf. Die Delegiertenversammlung hat Pulver in Bern einstimmig nominiert.

bernhard pulver
Bernhard Pulver. - Keystone

Seit Anfang 2019 ist er Verwaltungsratspräsident der Berner Insel-Spitalgruppe. Nun will Pulver in die Politik zurückkehren, wie er Anfang November 2022 klarmachte.

Er wolle über 40 Jahre politisches Engagement und Erfahrung als Ständerat einbringen, sagte Pulver vor der Delegiertenversammlung.

Die Gesellschaft stehe vor grossen Herausforderungen, etwa mit dem Klimawandel, sozialer Ungerechtigkeit, Problemen im Gesundheitswesen oder der Bedrohung von Demokratie und Frieden in der Welt.

Pulver zeigte sich überzeugt, dass die Menschen die Probleme anpacken und lösen können. «Ich glaube, dass ich das Handwerk der Lösungssuche beherrsche», sagte er.

Pulver Wunschkandidat der Berner Grünen

Für die Partei ist Pulver ein Wunschkandidat: Er gilt als lösungsorientierter, kompetenter Schaffer, der weit über das eigene politische Lager hinaus geschätzt wird.

Der Ständeratswahlkampf im Kanton Bern wird spannend. Für die SP tritt Nationalrätin Flavia Wasserfallen zu den Ständeratswahlen an. Werner Salzmann von der SVP ist seit einer Legislatur bereits Ständerat und will seinen Sitz verteidigen.

Daneben schickt die FDP die Nidauer Stadtpräsidentin und Grossrätin Sandra Hess ins Rennen, die Mitte Nationalrat Lorenz Hess, die GLP Nationalrat Jürg Grossen und die EVP Nationalrat Marc Jost.

Die beiden Berner Ständeratssitze werden aktuell von Werner Salzmann und Hans Stöckli (SP) gehalten. Stöckli tritt im Herbst nicht mehr an. Die eidgenössischen Wahlen finden am 22. Oktober 2023 statt.

Grüne sagen zweimal nein

Für die kantonalen Abstimmungen vom 12. März 2023 fassten die Grünen erwartungsgemäss einstimmig die Nein-Parole zu den beiden Strassenprojekten im Oberaargau und im Emmental.

Grossmehrheitlich ja sagten die Delegierten zu den kaum bestrittenen Verfassungsänderungen zur Selbstverwaltung der Justiz und zu den Unvereinbarkeitsregeln im Grossen Rat.

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