Berner Grüne reichen Solarinitiative mit 18'700 Unterschriften ein
Wie die Grünen des Kantons Bern in einer Mitteilung schreiben, sind diese Unterschriften bereits beglaubigt. Kommt es nicht noch zu einer Überraschung, dürften die Grünen und ihre Unterstützer somit ihre Initiative zustande gebracht haben.
Im Kanton Bern wird eine Volksinitiative dem Volk vorgelegt, wenn mindestens 15'000 gültige Unterschriften dafür gesammelt worden sind. Das Initiativkomitee besteht aus den Grünen des Kantons Bern und ihrer Jungpartei, der Schweizerischen Vereinigung für Sonnenenergie (SSES) und der Energiewende-Genossenschaft.
Der Initiativtext besagt, dass künftig alle Neubauten mit Solaranlagen auszustatten sind, wenn sich die Dach- oder Fassadenflächen dafür eignen und die Installation zumutbar ist. Das kantonale Energiegesetz soll entsprechend angepasst werden.
Die Kantonsregierung soll in einer Verordnung festhalten, was unter Eignung und Zumutbarkeit zu verstehen ist. Sie kann Ausnahmen vorsehen und soll eine Härtefallregelung erlassen.
Bestehende Bauten und Anlagen sind bis 2040 mit Solaranlagen auszustatten, wenn deren Dach- oder Fassadenflächen umfassend erneuert werden und wenn diese sich eignen. Mit Solaranlagen meinen die Grünen nicht nur Photovoltaikanlagen, sondern auch Anlagen zur Erzeugung von Wärme dank der Kraft der Sonne.
Das Potenzial von Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dachflächen im Kanton Bern schätzen die Grünen auf 9000 Gigawattstunden Strom pro Jahr. Das sei das Dreifache der früheren Jahresproduktion des AKW Mühleberg, sagen sie. Die Investitionen in solche Anlagen kämen der regionalen Wirtschaft zugute.
Auch die Kantonsregierung habe im Verlauf der aktuellen Revision des kantonalen Energiegesetzes ursprünglich vorgeschlagen, grundsätzlich die gesamte gut geeignete Dachfläche von neuen und sanierten Gebäuden mit Solaranlagen auszustatten, sagen die Grünen.
Nach der Vernehmlassung änderte die Kantonsregierung den entsprechenden Passus ab: Sie will jetzt, dass Solaranlagen nur bei gut geeigneten Dachflächen anzubringen sind und nur soweit, wie dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.