Berner UPD entlässt Ärztin mit Tätigkeitsverbot
Eine Psychatrieärztin wurde wegen eines vergangenen strafrechtlichen Urteils aus den UPD entlassen. Der Druck für die Kündigung kam vom Verwaltungsrat.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Psychatrieärztin wurde wegen eines strafrechtlichen Urteils von den UPD entlassen.
- Sie habe jedoch transparent über ihre Situation kommuniziert.
- Der Druck für die Kündigung kam vom Verwaltungsrat.
Die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) haben eine Ärztin entlassen, die strafrechtlich verurteilt war. Diese habe ein zehnjähriges Tätigkeitsverbot als Psychiatrieärztin erhalten. Der Druck für die Kündigung kam hauptsächlich aus dem Verwaltungsrat.
Mitarbeiter setzten sich für Ärztin ein
Die Entscheidung der UPD stösst auf Widerstand innerhalb des Unternehmens. Mehrere Dutzend Mitarbeiter wandten sich mit einem Brief an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung. Sie betonen, dass die betroffene Ärztin von Anfang an transparent über ihre Situation informiert habe. Auch habe sie sich bei den UPD nie etwas zuschulden kommen lassen.
Die Mitarbeiter sehen die Kündigung als unverständlich und befürchten, dass dies eine «grosse Lücke» in der Patientenversorgung hinterlässt. Sie fordern den Verwaltungsrat auf, den Entscheid zu überdenken, berichtet «Der Bund».
Anstellung wegen nicht vorhandenen Urteil
Die Geschichte der Ärztin begann 2014, als sie eine Beziehung zu einem jugendlichen Patienten mit Autismusspektrumsstörung hatte. Nachdem der Jugendliche volljährig wurde und nicht mehr ihr Patient war, kam es zu sexuellen Handlungen zwischen beiden. 2019 wurde die Ärztin vom Bezirksgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und erhielt ein Tätigkeitsverbot. Trotzdem arbeitete sie seit 2018 als Assistenzärztin bei den UPD.
Die UPD hatten ihre Anstellung damit gerechtfertigt, dass zum Zeitpunkt der Anstellung noch kein Urteil vorlag. Die Einsatzbereiche entsprachen ausserdem den Bedingungen des Bundesgerichtsurteils. Kritiker bemängeln jedoch die Auslegung des Tätigkeitsverbots und die Verantwortung des Unternehmens in dieser Angelegenheit.