Die Städte Bern und Biel begrüssen die OECD-Steuerreform
Die beiden Städte fordern, in der Verfassung einen Anspruch auf Erträge aus der Ergänzungssteuer zu verankern, um Mindereinnahmen für Gemeinden zu verhindern.
Die Städte Bern und Biel befürworten die OECD-Steuerreform, die Grundlage einer fairen Besteuerung internationaler Grosskonzerne ist. Mit Nachdruck fordern die beiden Städte jedoch, dass in der Bundesverfassung ein Anspruch der Gemeinden auf Erträge aus der neuen eidgenössischen Ergänzungssteuer verankert wird.
Denn von der Reform sind die Gemeinden und gerade die Städte, wo viele Unternehmen ihren Sitz haben, ebenso betroffen wie die Kantone. Sie tragen das Risiko fiskalertragsrelevanter und volkswirtschaftlicher Verhaltensanpassungen der Unternehmen genauso mit wie die Kantone und beteiligen sich an Standortmassnahmen.
An den bewährten Mechanismen zur Verteilung von Bundessteuern zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden ist deshalb auch bei den Ergänzungssteuern festzuhalten. Ohne Berücksichtigung der Forderung der Städte Bern und Biel droht eine systematische Verschiebung von Steuersubstrat von den Gemeinden zu den Kantonen.
Bundesrat will die Vorgaben der OECD in der Schweiz umsetzen
Seit bald zehn Jahren befassen sich die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) mit den steuerlichen Herausforderungen aus der Digitalisierung der Wirtschaft. Im Oktober 2021 hat die OECD Eckwerte für die zukünftige Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht.
So sollen Unternehmen mit über 20 Milliarden Euro Jahresumsatz und über 10 Prozent Gewinnmarge 25 Prozent ihres Gewinns in ihrem Marktgebiet versteuern. Für international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro soll eine globale Mindestbesteuerung von 15 Prozent gelten.
Der Bundesrat will die Vorgaben der OECD in der Schweiz umsetzen und sicherstellen, dass Steuersubstrat nicht ins Ausland verschoben wird. In einem ersten Schritt soll die Mindeststeuer mit einer Verfassungsänderung (neuer Artikel 129a) und einer darauf basierenden temporären Verordnung per 1. Januar 2024 umgesetzt werden. Konkret sollen zur Erreichung der Mindestbesteuerung neue eidgenössische Ergänzungssteuern erhoben werden.