Kanton Bern leistet weiterhin mit Lotteriegeldern Entwicklungshilfe
Der Kanton Bern kann auch weiterhin Lotteriegelder für die Entwicklungszusammenarbeit einsetzen. Das hat der bernische Grosse Rat bei der Revision des kantonalen Geldspielgesetzes entschieden.
In der ersten Gesetzeslesung im März dieses Jahres hatten bürgerliche Grossratsmitglieder dafür geworben, Lotteriegelder nur noch für die Katastrophenhilfe einzusetzen. Die Entwicklungszusammenarbeit sei eine Bundesaufgabe.
Schliesslich entschied der Rat, den fraglichen Gesetzesartikel nochmals zur Beratung in die vorberatende Kommission zurückzugeben. Eine Mehrheit dieser Kommission stellte in der zweiten Lesung den Antrag, die Entwicklungshilfe im Gesetz zu lassen, was der Rat genehmigte.
Mehrfach hiess es am Mittwoch im Grossen Rat, Lotteriegelder für die Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen, sei eine elegante Lösung. Denn die Kantonsverfassung verpflichte den Kanton Bern, in der Entwicklungszusammenarbeit tätig zu sein.
Der Grosse Rat hat am Mittwoch das geänderte Geldspielgesetz zu Ende beraten und genehmigt. Er fand dabei auch einen Kompromiss in der Frage, wie künftig der Bernjurassische Rat (BJR) Fondsbeiträge vergibt.
Die Kompetenzen des BJR gemäss Sonderstatutsgesetz bleiben unangetastet. Doch findet künftig eine Aussprache zwischen Sicherheitsdirektion (SID) und BJR statt, wenn im Gesuchsverfahren die Anträge der SID nicht berücksichtigt werden.