Kanton Bern leistet weiterhin mit Lotteriegeldern Entwicklungshilfe
Der Kanton Bern kann weiterhin Lotteriegelder für die Entwicklungszusammenarbeit einsetzen. Das hat der bernische Grosse Rat bei der Revision des kantonalen Geldspielgesetzes entschieden.
In der ersten Gesetzeslesung im März dieses Jahres hatten bürgerliche Grossratsmitglieder dafür geworben, Lotteriegelder nur noch für die Katastrophenhilfe einzusetzen. Die Entwicklungszusammenarbeit sei eine Bundesaufgabe.
Schliesslich entschied der Rat, den fraglichen Gesetzesartikel nochmals zur Beratung in die vorberatende Kommission zurückzugeben. Eine Mehrheit dieser Kommission stellte in der zweiten Lesung den Antrag, die Entwicklungshilfe im Gesetz zu lassen, was der Rat guthiess.
Vergeblich wandte sich am Mittwoch SVP-Grossrat Thomas Knutti im Namen der Mehrheit seiner Fraktion gegen die weitere Verwendung von Lotteriegeldern für Entwicklungshilfe. Katastrophenhilfe sei wirksam, so Knutti. Die Wirksamkeit von Entwicklungshilfe sei hingegen zweifelhaft.
Der Tenor der Ratsmehrheit lautete, dafür Lotteriegelder einzusetzen, sei eine elegante Lösung. Denn die Kantonsverfassung verpflichte den Kanton Bern, in der Entwicklungszusammenarbeit tätig zu sein.
Regierungsrat Philippe Müller sagte, 2018 habe die Kantonsregierung beschlossen, keine ordentlichen Staatsmittel mehr in diesem Bereich einzusetzen. Eine Streichung würde nicht unbedingt bedeuten, dass der Kanton in diesem Bereich Steuergelder einsetzen müsste, so Müller weiter. Andere Formen wären denkbar.
Doch wolle die Kantonsregierung an der heutigen Lösung festhalten. Mit 85 zu 65 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsmehrheit und der Regierung.
Im März dieses Jahres war bei der Beratung des Gesetzes eine zweite Frage offen geblieben: Ob das Verfahren bei der Vergabe von Geldern aus dem Lotterie- und Sportfonds im Berner Jura geändert werden soll. Gestützt auf das Sonderstatut für dieses Gebiet kann der Bernjurassische Rat (BJR) Gelder aus diesem Fonds in Eigenregie vergeben.
Das stellte im März niemand in Frage. Mehrere Redner erinnerten aber daran, dass sich in der Vergangenheit im Berner Jura «wiederholt Fragen zur rechtmässigen Mittelverwendung und einheitlichen Vergabepraxis» gestellt hätten. So formulierte es der Regierungsrat in seiner Botschaft ans Parlament.
Auch bei diesem Thema fand die Sicherheitskommission des Grossen Rats (SiK) zwischen erster und zweiter Lesung einen Kompromiss, dem der Rat zustimmte. Er lautet: Die Kompetenzen des BJR gemäss Sonderstatutsgesetz bleiben unangetastet.
Doch findet künftig eine Aussprache zwischen Sicherheitsdirektion (SID) und BJR statt, wenn im Gesuchsverfahren die Anträge der SID nicht berücksichtigt werden. Angesichts dieses Kompromissvorschlags wurde ein Antrag aus der ersten Lesung zurückgezogen, gemäss welchem bei fehlender Einigung der Regierungsrat über das Gesuch entschieden hätte.
Sicherheitsdirektor Müller sagte, die Kantonsregierung begrüsse diesen Kompromiss. Die vom Grossen Rat gewählte Regelung ermögliche einen institutionellen und direkten Austausch.
Das revidierte kantonale Geldspielgesetz setzt im Wesentlichen neue Vorgaben des Bundes um, bringt aber für Berner Sportvereine eine wichtige Neuerung: Sie können nach Inkrafttreten des Gesetzes neu lokale Sportwetten durchführen. Die Zuschauer eines Fussballspiels sollen beispielsweise auf ein gewisses Resultat setzen können.
Zulässig sind nur Wetten aufs Spiel vor Ort. Der Impuls für die Einführung dieser lokalen Wetten war von der SiK gekommen. Sie argumentierte, für die Sportvereine wären solche Wetten eine gute Gelegenheit, Geld zu beschaffen.