Kanton Bern: Telefonbetrüger erbeuten rund 50'000 Franken
Seit Donnerstag kam es im Kanton Bern zu einer Häufung von betrügerischen Telefonanrufen. In vier Fällen erbeutete die Täterschaft insgesamt 50'000 Franken.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwischen Donnerstag und Montag waren im Kanton Bern erneut Telefonbetrüger unterwegs.
- Insgesamt haben die Betrüger in vier Fällen rund 50'000 Franken erbeutet.
- Die Kantonspolizei Bern mahnt zur Vorsicht.
Zwischen Donnerstag, 27. April 2023, und Montag, 1. Mai 2023, verzeichnete die Kantonspolizei Bern eine Häufung von Meldungen zu betrügerischen Telefonanrufen.
Dabei handelte es sich in den meisten Fällen um die Betrugsmaschen sogenannter «Schockanrufe», «Falschen Polizisten» und dem Versenden von SMS von angeblichen Familienmitgliedern – von unbekannten Telefonnummern aus –, die eine Notlage vortäuschen und eine Zahlung verlangen.
Die Kantonspolizei hat die Ermittlungen aufgenommen
In vier Fällen gelang es einer unbekannten Täterschaft letzte Woche, Bargeld zu erbeuten. In Langnau i.E., Bern, Jegenstorf und Belp übergaben die Geschädigten Bargeld von insgesamt rund 50'000 Franken.
Diesbezüglich sind weiterführende Ermittlungen unter der Leitung der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte im Gang.
Die Kantonspolizei Bern warnt vor den betrügerischen Telefonanrufen
Die Kantonspolizei Bern warnt erneut vor betrügerischen Telefonanrufen und gibt folgende Tipps: Es gilt, misstrauisch zu sein, wenn Unbekannte Geld von fordern.
Es gilt, sich auch nicht durch beunruhigende und dramatische Schilderungen verunsichern zu lassen. Es sollten keine Informationen zu familiären oder finanziellen Verhältnissen bekannt gegeben werden.
Niemals sollten Bargeld oder Schmuck an unbekannte Personen übergeben werden. Schweizer Behörden verlangen keine Kautionen oder Vorauszahlungen bei Verkehrsunfällen oder Ähnlichem.
Die Polizei verlangt niemals Bargeld oder Wertsachen
Die echte Polizei verlangt nie von der Bevölkerung, dass Bargeld oder Wertsachen übergeben oder hinterlegt werden sollen.
Betroffene sollten ihre Söhne oder Töchter auf der «alten» und bekannten Handynummer anrufen und sich vergewissern, ob es sich beim Absender der erhaltenen Nachricht um die Angehörige handelt.
Das Telefonat ist zu beenden und verdächtige Anrufe umgehend der Polizei über die Notrufnummern 117 oder 112 zu melden.