Subventionen

Subventionen für Quartierorganisationen in Bern sollen erhöht werden

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Bern,

Wie die Stadt Bern berichtet, wurde eine Erhöhung der jährlichen Subventionen für die Quartierorganisationen von 330'000 Franken auf 400'000 Franken beantragt.

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Die Stadt Bern von oben mit Aussicht auf Bundeshaus. - Keystone

Die fünf Quartierorganisationen der Stadt Bern sind in den 1980er-Jahren entstanden.

Sie bündeln die Interessen der Vereine und der Bevölkerung in den Stadtteilen, haben je eine Geschäftsstelle und eine Delegiertenversammlung und sind durch die Stadt offiziell anerkannt und subventioniert.

Seit längerem ertönt der Ruf nach einer grundlegenden Reform dieser Organisationen, im Stadtrat sind dazu Vorstösse hängig.

Die Stadt plante ursprünglich, eine solche Reform im Zuge des Fusionsprojektes mit Ostermundigen zu lancieren.

Reform wird erst nach der Fusion angepacket

Doch erwies sich eine Kombination von Fusion und Reform als zu komplex. So beschloss der Gemeinderat gemeinsam mit den Projektgremien, die Reform erst nach der Fusion anzupacken.

Im Gegenzug erörterten die Quartierorganisationen und die Stadt gemeinsam Möglichkeiten zur Lösung der dringendsten Fragen.

Höhere Subvention ab 2024

Die Arbeit der Quartierorganisationen ist aufwändiger geworden in den letzten Jahren.

Die Organisationen haben mehr Stellungnahmen gegenüber der Stadt zu bewältigen als früher, die Ansprüche an Koordination und Kommunikation sind gestiegen und aufgrund veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen ist es schwieriger geworden, Mitglieder für die Quartierkommissionen zu finden und zu pflegen.

Damit die Quartierorganisationen ihre Aufgaben weiterhin angemessen erfüllen können, beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat die Erhöhung der jährlichen Subventionen von 330'000 Franken auf 400'000 Franken ab 2024.

Die strikte Vermögenslimite wird ausgesetzt

Nebst der Erhöhung der Subventionen wird als weitere Massnahme die strikte Vermögenslimite (20 Prozent der Ausgaben der letzten zwei Jahre) ausgesetzt.

Die Quartierorganisationen dürfen fortan Geld beiseitelegen und können so ein Finanzpolster für grössere Projekte schaffen. Überdies werden punktuelle Verbesserungen umgesetzt.

So können die Quartierorganisationen neu ihre offenen Stellen über das städtische Portal ausschreiben und ihr Personal kann neu von den städtischen Weiterbildungsangeboten profitieren.

Spätere Reform im Fusionsvertrag festgeschrieben

Eine weiterreichende Reform der Stadtteilpartizipation ist im Artikel 21 des Fusionsvertrags festgeschrieben.

Bis spätestens zwölf Monate nach dem Gemeindezusammenschluss (geplant am 1. Januar 2025) soll ein Projekt gestartet werden, das die langfristige Gestalt der Stadtteilmitwirkung zum Thema hat.

Die vom Gemeinderat beschlossenen Massnahmen und insbesondere die beim Stadtrat beantragte Erhöhung der Subventionen wird die Situation der Quartierorganisationen kurzfristig verbessern und so eine rasche und spürbare Entlastung bringen.

Der Gemeinderat hält die Optimierungen mit Blick auf die Leistungen und die grosse Bedeutung der Quartierorganisationen für die Stadt für angezeigt.

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