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Wolf im Visier: Bern prüft Grossraubtier-Initiative

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Bern,

Berner Finanzkommission erwägt Gegenvorschlag zur Grossraubtier-Initiative für mehr kantonale Autonomie.

Grossraubtiere Unterstützung Wallis
Die Grossraubtiere im Kanton Wallis verursachen zunehmende Kosten und Schäden für Nutztierhalter. (Symbolbild) - Keystone

Die Finanzkommission des bernischen Grossen Rates will prüfen, ob sie der Grossraubtier-Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen will. Die Initianten wollen mit einem Verfassungsartikel dem Kanton mehr Autonomie geben, um den Grossraubtierbestand zu regulieren.

Im Visier haben die Initianten vornehmlich den Wolf. Zu den Grossraubtieren gehören auch Luchs, Bär und Goldschakal.

Die «unkontrollierte Zunahme» von Grossraubtieren bedrohe viele Nutztierhalter existenziell, argumentiert das Initiativkomitee. In der bernischen Verfassung soll festgeschrieben werden, dass der Kanton Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren erlässt und sich um deren Bestandesregulierung kümmert.

Gegenvorschlag auf Gesetzesebene?

Die Initiative wurde im April 2023 mit über 20'000 Unterschriften eingereicht.

Der bernische Regierungsrat beantragte dem Kantonsparlament die Ablehnung der Initiative. In der Vorberatung des Geschäfts für die Grossratsdebatte gingen die Meinungen in der Finanzkommission auseinander, wie aus einer Kommissionsmitteilung vom Mittwoch hervorgeht.

Mehrere Mitglieder äusserten Zweifel, ob es sinnvoll sei, das Anliegen – sofern es vom Volk denn unterstützt würde – auf Verfassungsstufe zu regeln. Eine knappe Mehrheit sprach sich dafür aus, einen Gegenvorschlag zu prüfen, mit dem Ziel die Regelung auf Stufe Gesetz zu verankern.

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Kommentare

User #6438 (nicht angemeldet)

Die Schweizer müssen sich halt anpassen. Die Bauernlobby ist halt gross. Einfach so das Vieh ungesichert frei rumlaufen kassen und dann die hohle Hand machen ist vorbei. Im Schadenfall sollte das steafrechtliche Konsequenzen haben für den Halter. wie früher ist fahrlässig und sollte strafrechtlich verfolgt werden. In allen andere Länder um uns herum geht das. Verstehe nicht, weshalb nur Schadenersatz ausgerichtet wird, wenn der Hedenschutz an Auflagen gekoppelt wird, die erfüllt werden müssen (siehe Deutschland).

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