Das Hallenbad Bottmingen arbeitet nur noch mit dem 3G-Verfahren

Seit dem 4. Oktober 2021 gilt im Hallenbad Bottmingen die 3G-Regel. Zutritt ist nur noch mit einem gültigen Zertifikat möglich.

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Im Kanton Neuenburg müssen Personen künftig ein Corona-Zertifikat an Treffen mit mehr als zehn Personen vorweisen. - keystone

Die bisher gültigen und reservierbaren Zeitfenster im Hallenbad Bottmingen werden nicht mehr weitergeführt. Aufgrund diverser Rückmeldungen unserer Badegäste hat das Bad entschieden, seit dem 4. Oktober 2021 lediglich noch mit den standardisierten 3G-Regeln zu arbeiten.

Dies bedeutet, dass nur Personen mit einem entsprechenden Zertifikat Eintritt gewährt werden kann.

Da am Montag die Wassertemperatur, wie gewohnt, auf 31°C erhöht wird, steht das Hallenbad an den Montagen zwischen 17 und 19 Uhr ausschliesslich Personen die über 60 Jahre alt, körperlich eingeschränkt oder durch ein Arztzeugnis legitimiert sind, zur Verfügung.

Am Mittwochnachmittag gehört das halbe Hallenbad wie bis anhin den Kindern. Dafür wird wie schon die letzten Jahre das Becken abgetrennt, so das sich Schwimmende und Tobende nicht in die Quere kommen. Kinder baden am Mittwochnachmittag, auch wie in den letzten Jahren, kostenlos.

Es gilt weiterhin Distanz und Hygiene zu beachten

Die notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten werden unsere Hallenbadmitarbeitenden wie gewohnt und in einem regelmässigen Turnus durchführen. Das Einhalten der vor Ort ausgeschilderten Weisungen sowie der allgemein geltenden Regeln bezüglich Hygiene und Social-Distancing etc. sind eine Selbstverständlichkeit.

Personen, die einer Risikogruppe angehören, wird empfohlen vom Besuch des Hallenbads abzusehen. Grundsätzlich gilt, dass die Benutzung des Hallenbades auf eigenes Risiko erfolgt.

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