Eggenwil erinnert an Fälligkeit der Hundetaxe 2024/25
Wie die Gemeinde Eggenwil mitteilt, ist die Entrichtung der Hundesteuer 2024 im Juni fällig. Sämtliche Änderungen in der Haltung sind der Verwaltung zu melden.
Gegenwärtig leben in Eggenwil rund 90 Hunde.
Anfang Juni 2024 wird gestützt auf die kantonale Hundeverordnung die Hundetaxe 2024/2025 im Betrag von 120 Franken in Rechnung gestellt.
Die Hundehalter sind gebeten, Mutationen wie die Abgabe oder Übernahme eines Hundes, Adressänderungen seitens des Hundehalters oder auch den Tod eines Hundes bis 31. Mai 2024 der Abteilung Einwohnerdienste telefonisch oder per E-Mail sowie in der nationalen Hundedatenbank Amicus zu melden.
Die Verwaltung wird folglich die entsprechenden Änderungen im Register vornehmen, und die Hundehalter erhalten keine unnötige Rechnung.
Halteberechtigung für Hunde mit Gefährdungspotenzial
Seit Einführung des aktuellen Hundegesetzes verfügt der Kanton Aargau über eine Liste von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.
Personen, die sich einen Hund des gelisteten Rassetyps anschaffen möchten, haben beim kantonalen Veterinärdienst eine «Halteberechtigung neuer Listenhund» zu beantragen.
Weitere Informationen finden sich auf der kantonalen Webseite.