Gemeinde Zufikon erinnert Hundehalter an ihre Meldepflicht
Wie die Gemeinde Zufikon mitteilt, haben Hundehalten die gesetzliche Meldepflicht einzuhalten. Das betrifft auch Änderungen wie Halterwechsel oder Umzug.
Die Abteilung Kanzlei der Gemeinde Zufikon musste vermehrt feststellen, dass einige Hundehalter der gesetzlichen Meldepflicht nicht oder verspätet nachkommen.
Das kantonale Hundegesetz hält Meldepflichten fest.
Hundehaltende melden der Wohngemeinde das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes innert zehn Tagen.
Auch Änderungen seitens des Halters sind meldepflichtig
Die Meldepflicht umfasst ausserdem den Halterwechsel, den Tod des Hundes sowie die Namens- oder Adressänderung des Halters.
Weitere Informationen sind auf der Webseite des kantonalen Veterinärdienstes. Die rechtzeitige Meldung an die Kanzlei Zufikon kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.