Zufikon: Anpassung der Namensschreibweise möglich
Ab 2025 können Einwohner von Zufikon ihre Namensschreibweise anpassen lassen. Gesuche sind bei Zivilstandesämtern einzureichen.
Wie die Gemeinde Zufikon mitteilt, haben alle Personen seit dem Jahr 2025, die vor dem 11. November 2024 im Schweizer Personenstandsregister erfasst wurden, die Möglichkeit, ein Gesuch zur Anpassung ihrer Namensschreibweise zu stellen. Diese Anpassung umfasst die Verwendung von Sonderzeichen oder eine Angleichung an die Herkunftssprache.
Für die Entgegennahme der Gesuche sind alle Zivilstandesämter in der Schweiz zuständig. Die Anpassung der Namensschreibweise ist kostenpflichtig.
Das erforderliche Gesuchsformular kann bei den Einwohnerdiensten Zufikon bezogen werden und kann anschliessend bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz eingereicht werden. Bei Interesse oder für Fragen steht den Interessierten das Regionale Zivilstandsamt Bremgarten telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.