Zufikon verhängt harte Strafen gegen unbewilligte Bauten
Wie die Gemeinde Zufikon berichtet, musste der Gemeinderat in den letzten Jahren vermehrt feststellen, dass in Zufikon immer häufiger ohne Baubewilligung gebaut wird oder die fertiggestellten Bauten nicht der Baubewilligung entsprechen. Nicht immer konnten die nachträglichen Baugesuche bewilligt werden, weshalb der Gemeinderat einen Rückbau anordnen musste.
Gestützt auf § 162 des kantonalen Baugesetzes kann der Gemeinderat in solchen Fällen Bussen bis maximal 2000 Franken durch Strafbefehl aussprechen. Der Gemeinderat hat entschieden, dass bei allen pendenten und künftigen Fällen Bussen verfügt werden.
Deshalb hat er nun einen Leitfaden festgelegt. Bei der Höhe der Busse wird unterschieden zwischen privaten Bauherren, Unternehmen und Unternehmen der Immobilienbranche. Bei Fragen zur Baubewilligungspflicht steht die Abteilung Bau und Technik zur Verfügung. Auf der Gemeindewebseite sind zudem weitere Informationen aufgeschaltet.