Auenstein: Sämtliche Einwendungen zum Abbaugesuch abgewiesen
Wie die Gemeinde Auenstein mitteilt, tritt die Abbaubewilligung vom 29. März 2022 für das Gebiet Jakobsberg-Steinbitz-Unteregg in Kraft.
Die Gemeinderäte Auenstein und Veltheim haben am 29. März 2022 der Jura-Cement-Fabriken AG, Wildegg, die Abbaubewilligung zum Abbau von Kalk, Mergel und Abraum im Abbaugebiet Jakobsberg-Steinbitz-Unteregg (Abbaubewilligung 5) unter Bedingungen und Auflagen erteilt.
Mit Beschluss vom 21. Dezember 2022 wies der Regierungsrat gegen diese Abbaubewilligung 5 erhobene Beschwerde ab.
Je eine Person aus Auenstein und aus Veltheim haben gegen diesen Regierungsratsbeschluss beim Verwaltungsgericht in Aarau Beschwerde eingereicht, dieselbe jedoch am 3. März 2023 wieder zurückgezogen.
Das Verwaltungsgericht hat diese Beschwerde mit Verfügung vom 6. März 2023 als durch Rückzug erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.
Die Vorbereitungsarbeiten können beginnen
Die Abbaubewilligung vom 29. März 2022 erwächst somit in Rechtskraft.
Die Jura-Cement-Fabriken AG, Wildegg, wird nun umgehend mit Vorbereitungsarbeiten, zum Beispiel der notwendigen Rodung, beginnen und hernach die Arbeiten gemäss Abbaubewilligung ausführen.