In Auenstein wurden Steuererklärungen zugestellt
Wie die Gemeinde Auenstein berichtet, wurden die Steuererklärungen 2022 zugestellt und sollten bis am 31. März 2023 unterschrieben werden.
Nicht unerwartet wurde vor einigen Tagen die Steuererklärung 2022 zugestellt oder man erhält diese in den nächsten Tagen (Stand 27. Januar 2023).
Die Steuererklärung sollte bis am 31. März 2023 (selbstständig Erwerbende bis am 30. Juni 2023) vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
Ende Februar 2023 wird die provisorische Rechnung 2023 erhalten, welche am 31. Oktober 2023 fällig wird.
Auf Zahlungen vor dem Fälligkeitstermin wird ein Vergütungszins von 0,3 Prozent gewährt; nicht fristgerechte Zahlungen werden mit fünf Prozent Verzugszins belastet.
Zusätzliche Fristen sind möglich
Falls das termingerechte Einreichen der Steuererklärung nicht möglich ist, kann eine Fristerstreckung verlangen werden.
Es kann eine Mail geschrieben werden, die Onlineplattform «eFristen» benutzt oder den QR-Code auf Steuererklärungsbogen 2022 gescannt.
Falls die Anfrage nicht beantwortet wird, gilt die Frist als genehmigt.
Fotos vor und nach der Sanierung sind empfehlenswert
Der Nachweis für steuermindernde Tatsachen obliegt den Steuerpflichtigen.
Aus diesem Grund wird es empfohlen, bei grösseren Umbauten Fotos vor und nach der Sanierung zu machen und diese dem Steueramt einzureichen.
Ebenfalls können Pläne, Skizzen, Arbeitsrapporte oder Offerten zur besseren Beurteilung hilfreich sein.
Es wird um frühzeitige Kontaktaufnahme gebeten
Bei Fragen zur Steuerveranlagung oder Anpassung der provisorischen Rechnung hilft die Abteilung Steuern in Veltheim.
Bei Fragen zur Bezahlung der Rechnung, Bestellen von zusätzlichen Einzahlungsscheinen, Vereinbarung von Ratenzahlung steht die Abteilung Finanzen in Auenstein zur Verfügung.
Bei Zahlungsschwierigkeiten wird es um frühzeitige Kontaktaufnahme gebeten.