Mellingen

Mellingen: Signalisationskonzept wird öffentlich aufgelegt

Nau.ch Lokal
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Brugg,

Wie die Gemeinde Mellingen angibt, wird das überarbeitete Signalisationskonzept «Altstadt, Gewichtsbeschränkung» vom 15. März bis 15. April 2024 aufgelegt.

Die mittelalterliche Altstadt bildet das Zentrum von Mellingen.
Die mittelalterliche Altstadt bildet das Zentrum von Mellingen. - Nau.ch / Werner Rolli

Im Herbst 2023 hat die Gemeinde Mellingen ein neues Signalisationskonzept für die Altstadt präsentiert.

Dieses sieht vor, dass in der Altstadt eine Begegnungszone mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde eingeführt wird.

Zudem wird die Altstadt für den Durchgangsverkehr, abgesehen vom öffentlichen Bus und dem Veloverkehr, gesperrt.

Das alte Lenzburgertor in Fahrtrichtung Lenzburgerstrasse wird für den motorisierten Verkehr, ausgenommen dem öffentlichen Bus und dem Veloverkehr, ebenfalls gesperrt.

Aktuelle Entwicklungen im Altstadtverkehr

Die Zufahrt für Zubringer sowie für die Kundschaft der Geschäfte und Restaurants in der Altstadt bleibt jederzeit weiterhin gewährleistet.

Während der öffentlichen Auflage im Herbst 2023 sind verschiedene Einsprachen eingegangen.

Der Stadtrat hat aufgrund dieser Einsprachen gewisse Änderungen am Signalisationskonzept vorgenommen und es optimiert.

Im Gegensatz zur ersten Auflage soll die bestehende Fahrtrichtung des Einbahnregimes in der Grossen Kirchgasse beibehalten werden.

Signalisationskonzept wird vom 15. März bis 15. April 2024 aufgelegt

Zudem sollen Velofahrer auf allen Strassen, auch in Einbahnstrassen, in beide Fahrtrichtungen fahren dürfen.

Weiter wird die Einführung der Tempo-30-Zone auf dem Tägerigerweg in diesem Konzept integriert.

Das überarbeitete Signalisationskonzept wird vom 15. März bis 15. April 2024 nochmals öffentlich aufgelegt.

Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der alten Reussbrücke wird in Absprache mit dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau zusätzlich eine Gewichtsbeschränkung für die Brücke angeordnet.

Umfahrungspflicht für schwere Fahrzeuge ab 15. März 2024

Per 15. März 2024 wird eine Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen publiziert, welche ab dann auch gilt.

Das heisst: Schwerere Fahrzeuge müssen ab 15. März 2024 die Umfahrungsstrasse benutzen.

Das Postauto und die Fahrzeuge der Blaulichtorganisationen können bis auf Weiteres über die Brücke fahren.

Die Bushaltestelle auf der Brücke kann entsprechend weiterhin bedient werden.

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