Neue Regeln für Grabschmuck auf dem Friedhof Buchs

Nau.ch Lokal
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Werdenberg,

Ab 2025 werden Dekorationen auf dem Gemeinschaftsgrab und der Nischenanlage zweimal jährlich entfernt. Angehörige können sie innerhalb von zwei Wochen abholen.

Der Bahnhof Buchs (SG).
Der Bahnhof Buchs (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Buchs SG mitteilt, dürfen Verzierungen, Blumen- und sonstiger Schmuck weder an der Platte, auf der Mauerkrone der Nischenanlage/Gemeinschaftsgrab, noch am Fusse derselben angebracht werden.

Per 31. März 2025 sowie per 30. September 2025 werden neu jegliche Dekorationen, Kerzen sowie Engelsfiguren auf dem oberen Gemeinschaftsgrab sowie der gesamten Nischenanlage des Friedhofs Buchs aus Platz- und Ordnungsgründen durch den Werkhof abgeräumt.

Angehörige haben die Möglichkeit, die abgeräumten Dekorationen während zwei Wochen auf dem Friedhof Buchs abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist werden noch vorhandene Dekorationen fachgerecht entsorgt.

Diese neue Regelung der zweimal im Jahr stattfindenden Räumung wird in den nachfolgenden Jahren fortgeführt.

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