Tunesier will Frau im Affekt getötet haben

Der Tunesier, der 2016 in Hasle seine Frau getötet hatte, will die Tat nicht geplant, sondern im Affekt begangen haben. Bei der Tat sei er ein «anderer Mensch» gewesen, sagte er vor Gericht aus.

Gefängnis
Das Innere eines Gefängnisses. (Symbolbild) - Keystone

Teilweise unter Tränen erzählte er vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau in Burgdorf von einer heftigen Auseinandersetzung mit seiner Frau am Tag vor der Tötung. Auslöser dafür war offenbar, dass der Tunesier seine Frau an diesem Tag mit einem anderen Mann sah.

Diesem Bekannten erzählte die Frau von ihren ehelichen Problemen, wie dieser Mann als Zeuge vor Gericht sagte. «Mir schien, sie suche Hilfe», sagte der Bekannte. Er riet ihr, sich mit dem Frauenhaus in Verbindung zu setzen.

Die Frau nach Bern verfolgt

Zu einem ersten Streit kam es danach zwischen der Frau und dem Tunesier in der Wohnung des Ehepaars in Hasle. Danach fuhr die 38-jährige Schweizerin per Zug nach Burgdorf und dann nach Bern zur Reithalle, und er folgte ihr. Während die Frau schliesslich am Abend nach Hasle zurückkehrte, blieb der Tunesier die ganze Nacht in Bern.

Frühmorgens zu Hause angekommen, habe nur schlafen wollen, sagte er vor Gericht. Allerdings schickte er der Frau zuvor ein SMS mit der Frage, wieso sie mit anderen Männern schlafe. Das gab der Gerichtspräsident während der Einvernahme bekannt.

Beim Betreten der Wohnung sah der Tunesier als Erstes ein Messer, wie er vor Gericht sagte. Zu diesem Messer griff er, als ihn die Frau mit Vorwürfen eingedeckt habe, so der Angeklagte. In diesem Moment habe er wie einen Flash gehabt im Kopf.

Er habe immer wieder auf seine Frau eingestochen und habe damit nicht mehr aufhören können. Wieso er seine Frau getötet habe, könne er nicht sagen. «Es ist einfach passiert. Als ich Polizei anrief, konnte ich nicht glauben, was passiert war. Ich war ein anderer Mensch.»

Die Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen der Eltern der Getöteten und von deren zwei Kinder akzeptierte er.

Sistierungsantrag des Verteidigers

Laut dem Verteidiger des Angeklagten reiste der Tunesier 2011 in die Schweiz ein. Nach der Tat habe sich der Tunesier achtmal das Leben nehmen wollen. Sämtliche psychiatrischen Kliniken des Kantons Bern habe sein Klient von innen gesehen.

Der Verteidiger forderte, die Gerichtsverhandlung in Burgdorf zu sistieren, bis ein neues psychiatrisches Gutachten vorliege. Denn das vorliegende Gutachten widerspreche den Aussagen anderer Berner Psychiater zum Angeklagten.

Über diesen Antrag wollte das Burgdorfer Gericht am Dienstagnachmittag entscheiden

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