Die Gemeinde Hünenberg passt die Abwassergebühren an
Wie die Gemeinde Hünenberg mitteilt, muss die Gemeinde die Abwassergebühren anpassen. Die neuen Gebühren treten ab 1. Oktober 2024 in Kraft.
Die Gemeinde Hünenberg ist in ihrem Siedlungsgebiet zuständig für die Abwasserentsorgung und dadurch verpflichtet, das anfallende Schmutz- und Meteorwasser zu sammeln, zu reinigen und wieder in den Wasserkreislauf einzuleiten.
Die dafür erforderlichen Anlagen wurden zum grössten Teil von der Gemeinde oder durch den Gewässerschutzverband der Region Zugersee–Küssnachtersee–Ägerisee (ARA-Verband GVRZ) erstellt.
Für die nachhaltige Finanzierung ihrer Anlagen ist die Gemeinde Hünenberg zuständig, dazu gehört auch die Planung von notwendigen Sanierungen und Erneuerungen.
Gebühreneinnahmen decken den Aufwand nicht
Die Gemeinde Hünenberg hat im Bereich Finanzierung der Siedlungsentwässerung eine Kostenanalyse durchgeführt.
Diese zeigte auf, dass die Gebühreneinnahmen den Aufwand nicht decken.
Kostentreibend sind hauptsächlich die Erhöhung der Betriebskostenbeiträge an den ARA-Verband GVRZ und rückläufige Anschlussgebührenerträge.
Zudem können mit der bisherigen Betriebsgebührenhöhe die notwendigen Rückstellungen für die umfangreichen Abwasseranlagen nur ungenügend gebildet werden.
Neue Gebühren treten ab Oktober 2024 in Kraft
Aus diesem Grund werden die Gebühren ab dem 1. Oktober 2024 erhöht. Die Gebührenanpassung basiert auf der Empfehlung des Preisüberwachers des Bundes.
Die Grundgebühr für ein Einfamilienhaus steigt von 120 Franken pro Jahr auf 169 Franken pro Jahr und für eine Wohnung von 60 Franken pro Jahr auf 85 Franken pro Jahr. Die neuen Gebühren treten ab dem 1. Oktober 2024 in Kraft.
Detailinformationen zu den Gebühren sind auf der Webseite der Gemeinde Hünenberg zu finden (Verordnung zum Abwasserreglement).