Chur informiert über die Zustellung der Volksabstimmungsunterlagen
Die Stimmberechtigten in Chur erhalten die Abstimmungsunterlagen bei Volksabstimmungen frühestens vier und spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag.
Die Stimmberechtigten erhalten die Abstimmungsunterlagen bei Volksabstimmungen gemäss Art. 24 Abs. 1 (GPR, Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden) frühestens vier und spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag.
Bei Wahlen erfolgt die Zustellung gemäss Abs. 2 frühestens vier Wochen und spätestens zehn Tage vor dem Abstimmungstag.
Die zugestellten Unterlagen enthalten nebst den Stimm- und Wahlzetteln sowie des Zustell- und des Stimmkuverts auch den Stimmrechtsausweis, der zur gültigen Stimmabgabe unterzeichnet werden muss.