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Gericht tritt nicht auf Beschwerde von Bündner Kantonsrichter ein

Keystone-SDA Regional
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Chur,

Im Zusammenhang mit der Krise am Kantonsgericht Graubünden in Chur ist ein weiterer Entscheid gefallen. Das Bündner Verwaltungsgericht trat nicht auf eine Beschwerde jenes Richters ein, der dem Kantonsparlament zur Nicht-Wiederwahl empfohlen wird.

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Das Kantonsgericht Graubünden. - Keystone

Das Verwaltungsgericht ist auf die Beschwerde von Kantonsrichter Peter Schnyder gegen einen Entscheid der Justizkommission des Grossen Rates nicht eingetreten. Der angefochtene Beschluss auf Nicht-Wiederwahl Schnyders falle nicht unter den Katalog der anfechtbaren Entscheide, heisst es im Urteil, welches der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.

Das Gericht schreibt weiter, es habe deshalb auch nicht zu prüfen gehabt, ob die Empfehlung auf Nicht-Wiederwahl allfällige Nichtigkeitsgründe aufweise. Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 13. August ist noch nicht rechtskräftig.

Dagegen kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht geführt werden. Kantonsrichter Peter Schnyder erklärte am Dienstag auf Anfrage, er wolle das Urteil zuerst mit seinem Anwalt besprechen und danach über einen allfälligen Weiterzug entscheiden.

Das jüngste Urteil steht im Zusammenhang mit personellen Spannungen am Bündner Kantonsgericht. Sie eskalierten und gipfelten darin, dass Richter Schnyder dem Gerichtspräsidenten vorwarf, ein Urteil über einen Erbstreit gefälscht zu haben, so dass eine am Prozess unbeteiligte Person eine sechsstellige Summe zugesprochen erhalten habe.

Der Gerichtspräsident dagegen sieht sich im Recht. Er reagierte mit einem Antrag auf Amtsenthebung von Schnyder an die Justizkommission des Grossen Rates. Die Kommission kam zum Schluss, Schnyder zwar nicht des Amtes zu entheben, sondern dem Parlament zu empfehlen, ihn nicht mehr wieder zu wählen.

Peter Schnyder verbuchte unlängst vor dem Bundesgericht einen Erfolg. Das Gericht in Lausanne hiess seine Beschwerde gut und urteilte, er sei zu Unrecht vom Erbteilungsverfahren ausgeschlossen und durch eine andere Person ersetzt worden. Es habe an einer schlüssigen Begründung gefehlt.

In einem nächsten Schritt ist der Grosse Rat am Zug, der die sechs Richter ans Kantonsgericht wählt respektive diese bestätigt. Die Wahlen gehen während der Augustsession, die vom 25. bis 28. August dauert, über die Bühne.

Der Ausgang dieser Wahlen ist völlig offen. Gewiss ist einzig, dass der langjährige Kantonsgerichtspräsident Norbert Brunner nicht mehr bestätigt werden muss. Er geht Ende Jahr in Pension.

Involviert in die Justizkrise am Kantonsgericht ist auch die Bündner Staatsanwaltschaft. Sie untersucht den Fall nach dem Eingang von Strafanzeigen.

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